Hollande besucht langjährige Lebensgefährtin Trierweiler im Spital

Eine Woche nach der Enthüllung seiner heimlichen Liebesaffäre hat Frankreichs Staatschef François Hollande erstmals seine langjährige Lebenspartnerin Valérie Trierweiler im Spital besucht. Hollande besuchte die Journalistin am Donnerstagabend in der Pariser Klinik Pitié-Salpétrière.

François Hollande und Valérie Trierweiler (Archiv) (Bild: sda)

Eine Woche nach der Enthüllung seiner heimlichen Liebesaffäre hat Frankreichs Staatschef François Hollande erstmals seine langjährige Lebenspartnerin Valérie Trierweiler im Spital besucht. Hollande besuchte die Journalistin am Donnerstagabend in der Pariser Klinik Pitié-Salpétrière.

Das bestätigte der Präsidentenpalast am Freitag, ohne neue Informationen zum Gesundheitszustand der Première Dame zu geben. Dort wird die 48-Jährige seit dem Bekanntwerden der Affäre Hollandes mit der Schauspielerin Julie Gayet behandelt, nach Angaben aus ihrem Umfeld wegen eines allgemeinen Schwächezustandes.

Das Magazin «Closer» hatte die Liebesaffäre zwischen Hollande und der 41-jährigen Gayet am Freitag vor einer Woche enthüllt. Am selben Tag musste Trierweiler, die seit Hollandes Amtsantritt als Première Dame Frankreichs auftritt, ins Spital.

Bei einer grossen Pressekonferenz räumte Hollande am Dienstag Beziehungsprobleme ein, wollte sich aber nicht weiter zu seinem Privatleben äussern. Er sprach von «schmerzhaften Momenten», die das Paar durchlebe. Auf die Frage, ob Trierweiler noch die französische Première Dame sei, kündigte er an, die Situation vor seinem Staatsbesuch in den USA am 11. Februar zu klären.

Den «Closer»-Bericht hat er nie dementiert. Medienberichten zufolge dringt Trierweiler auf eine Klärung der Situation – wie auch zahlreiche Politiker in Frankreich.

Gayet fordert ihrerseits von «Closer» 50’000 Euro Schadenersatz wegen Verletzung der Privatsphäre. Zudem soll das Magazin auf einem der nächsten Titel eine Erklärung abdrucken, mit der klar gestellt wird, dass es mit seiner Berichterstattung gegen geltendes Recht verstiess.

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