Die ständerätliche Rechtskommission will Homosexuellen erlauben, das Kind ihrer Partnerin oder ihres Partners zu adoptieren. Sie stimmte einer eigenen Motion erneut zu, nachdem der Nationalrat sie in der Wintersession abgeändert hatte.
Ursprünglich verlangte der Ständerat, dass Erwachsene ungeachtet ihres Zivilstands und ihrer Lebensform ein Kind adoptieren können sollen, sofern dies im Sinne des Kindeswohls die beste Lösung darstellt. Dabei hatte er vor allem die Kinder des Partners im Blick.
Der Nationalrat schwächte die Motion ab, indem er die Adoption explizit auf das Kind des Partners beschränkte. Die Stiefkind-Adoption soll damit möglich werden. Der Entscheid in der Kommission für die abgeänderte Motion fiel mit 9 zu 3 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Stimmt der Ständerat erneut zu, kann der Bundesrat eine Vorlage ausarbeiten.
Die heutige Rechtslage ist widersprüchlich: Homosexuellen Personen steht heute die Adoption an sich offen. Sie ist ihnen aber verwehrt, wenn sie mit ihrem Partner in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Bei der Einführung der eingetragenen Partnerschaft wurde die Adoption explizit ausgeschlossen.
Die Befürworter der Motion argumentierten mit dem Schutz der Kinder in Fällen, bei denen ein Elternteil fehlt: Regenbogenfamilien und Konkubinatspaare mit Kindern seien heute eine gesellschaftliche Realität. Die Gegner verwiesen auf die Versicherung beim Abstimmungskampf zum Partnerschaftsgesetz, wonach homosexuelle Paare keine Adoptionsansprüche erheben würden.