Honorar für die gestohlene Steuer-CD soll besteuert werden

Die Schweiz will das Honorar für gestohlene Steuer-CD besteuern. Das Zürcher Steueramt hat bei den Erben des verstorbenen Österreichers, der zuletzt in Winterthur lebte und als Mittelsmann entwendete Bankkunden-Daten an Deutschland verkauft hatte, eine provisorische Forderung von rund 1,5 Millionen Franken geltend gemacht.

Der Verkauf der Steuer-CD soll nicht am Fiskus vorbei gehen (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Schweiz will das Honorar für gestohlene Steuer-CD besteuern. Das Zürcher Steueramt hat bei den Erben des verstorbenen Österreichers, der zuletzt in Winterthur lebte und als Mittelsmann entwendete Bankkunden-Daten an Deutschland verkauft hatte, eine provisorische Forderung von rund 1,5 Millionen Franken geltend gemacht.

Nach dem Tod des Österreichers sei von den Steuerbehörden ein öffentliches Inventar erstellt worden, bestätigte der Schweizer Rechtsvertreter der Familie am Donnerstag einen Bericht der „Neuen Zürcher Zeitung“. Sämtliche Vermögenswerte wurden blockiert. Dadurch ist den Erben der Zugriff bis heute verwehrt.

Der 42-Jährige hatte Kundendaten der Credit Suisse, die von einem CS-Mitarbeiter entwendet worden waren, an die deutschen Steuerbehörden weiterverkauft. Das Finanzministerium des deutschen Bundeslands Nordrhein-Westfalen zahlte dafür angeblich 2,5 Millionen Euro. Die Affäre um die Steuerdaten-CD war Ende Januar 2010 aufgeflogen.

Der in der Schweiz lebende Österreicher war im September 2010 verhaftet worden, kurz darauf nahm er sich in der Untersuchungshaft das Leben.

Das Steueramt Zürich nimmt mit Berufung auf das Steuergeheimnis keine Stellung zu der provisorischen Forderung, wie es auf Anfrage hiess.

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