Hooligan-Datenbank wird immer umfangreicher

In der Hooligan-Datenbank HOOGAN sind seit Anfang dieses Jahres 163 Personen neu erfasst worden. Gleichzeitig wurden die Daten von 89 Personen gelöscht. Total waren Ende Juli 1368 Personen im Informationssystem registriert- soviel wie noch nie.

Oft verstossen wird gegen das Sprengstoffgesetz (Symbolbild) (Bild: sda)

In der Hooligan-Datenbank HOOGAN sind seit Anfang dieses Jahres 163 Personen neu erfasst worden. Gleichzeitig wurden die Daten von 89 Personen gelöscht. Total waren Ende Juli 1368 Personen im Informationssystem registriert- soviel wie noch nie.

71 Prozent der Registrierten stammen aus dem Umfeld des Fussballsports, 29 Prozent aus dem Umfeld des Eishockey, wie das Bundesamt für Polizei (fedpol) am Mittwoch bekannt gab.

Genau die Hälfte der erfassten Personen ist zwischen 19 und 24 Jahre alt. Weitere 28 Prozent sind zwischen 25 und 29 Jahre alt, 14 Prozent zwischen 30 und 39, fünf Prozent zwischen 15 und 18 sowie drei Prozent zwischen 40 und 49 Jahre alt.

Zahlen noch nicht definitiv

Die aktuell am häufigsten begangenen Tatbestände sind Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz (297 aktive Massnahmen, +38 gegenüber Ende 2012), Landfriedensbruch (274/+63), Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (180/+62), Sachbeschädigung (101/+37) und Tätlichkeiten (57).

Während der Fussballsaison 2012/2013 wurden drei Meldeauflagen, ein Polizeigewahrsam, 114 Rayonverbote und 110 Stadionverbote bei HOOGAN erfasst. Während der Eishockeysaison 2012/2013 waren es eine Meldeauflage, 52 Rayonverbote und 46 Stadionverbote. Aufgrund laufender Verfahren können die Zahlen für die Saison 2012/13 noch ansteigen.

Gewalttätiges Verhalten

Das fedpol betreibt seit August 2007 das elektronische Informationssystem HOOGAN. Dort werden Daten über Personen aufgenommen, die sich bei Sportveranstaltungen im In- und Ausland gewalttätig verhalten haben. Damit sollen gewalttätige und gewaltbereite Risikofans von Sportstadien und deren Umgebung ferngehalten werden.

Es dürfen Informationen über Personen erfasst werden, gegen die Ausreisebeschränkungen oder Stadionverbote verhängt worden sind. Registriert werden auch Massnahmen nach kantonalem Recht wie Rayonverbote, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam.

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