Hooligan-Konkordat soll Mekka für Gewalttätige in Zürich verhindern

Der Kanton Zürich will das verschärfte Hooligan-Konkordat massvoll, aber konsequent durchsetzen. „Ich will kein Mekka von gewalttätigen Hooligans“, sagte Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) am Donnerstag vor den Medien. Das letzte Wort hat allerdings das Volk am 9. Juni.

Solche Szenen will das Hooligan-Konkordat in Zukunft vermeiden: Chaoten im GC-Sektor im Spiel gegen den FCZ (Archiv) (Bild: sda)

Der Kanton Zürich will das verschärfte Hooligan-Konkordat massvoll, aber konsequent durchsetzen. „Ich will kein Mekka von gewalttätigen Hooligans“, sagte Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) am Donnerstag vor den Medien. Das letzte Wort hat allerdings das Volk am 9. Juni.

Schlachten zwischen verfeindeten Fangruppen wie vor einer Woche inmitten von Passanten im Hauptbahnhof Zürich seien unerträglich, betonte Fehr. „Wir mögen Fussball und Eishockey. Aber wir haben die Nase voll von unverbesserlichen Gewalttätern, die Sportveranstaltungen als willkommene Gelegenheit für das Ausleben ihrer Gewaltphantasien in und um die Stadien betrachten.“

Zusammen mit dem Zürcher Polizeivorsteher Daniel Leupi (Grüne), der Klotener Stadträtin Priska Seiler Graf (SP) und der Winterthurer Stadträtin Barbara Günthard-Maier (FDP) warb Fehr am Donnerstag für das revidierte Hooligan-Konkordat. Das Volk stimmt zwar erst in drei Monaten darüber ab. Es sei aber angezeigt, rechtzeitig Transparenz zu schaffen, wie die Massnahmen umgesetzt werden, sagte Fehr.

Die Konkordatsänderungen zielten darauf ab, unverbesserliche Gewalttäter für ihre Taten zu bestrafen, sie dauerhaft von Sportveranstaltungen fernzuhalten und friedliche Matchbesucher besser zu schützen. Die Umsetzung werde „pragmatisch und massvoll, aber konsequent erfolgen“, wurde betont.

Viel verspricht sich Fehr von den Rayonverboten. Für diese galt bisher eine Maximaldauer von einem Jahr. Neu können Rayonverbote für eine Dauer von bis zu drei Jahren ausgesprochen und die ganze Schweiz umfassen. Anfang dieses Jahres waren im Kanton Zürich 42 Personen mit einem Rayonverbot belegt. Zudem hatten 292 Personen Stadionverbote.

Bewilligungen mit Auflagen

Vorgesehen ist neu zudem eine Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Spielklasse. Diese ermöglichen es, Auflagen auszusprechen etwa zur Zahl der einzusetzenden privaten Sicherheitskräfte oder zum Alkoholausschank. Gleichzeitig soll es möglich sein, Tickets für die Gästesektoren nur noch an Besucher zu verkaufen, die mit den organisierten Transporten anreisen.

In Zürich liegt dabei der Fokus auf sogenannten Hochrisikospielen. Im Fussball sind dies Spiele mit Beteiligung des FC Basel sowie die Spiele der beiden Stadtzürcher Fussballrivalen FCZ und GC. Eishockeyspiele gibt es in dieser Risikostufe derzeit keine.

Bei Spielen der „Stufe Rot“ gilt – wie bisher – ein Alkoholverbot. Und auch bei Leibesvisitationen wird die bisherige Praxis weitergeführt: Private Sicherheitsdienste dürfen Matchbesucher über den Kleidern nach gefährlichen Gegenständen abtasten, die Polizei kann auf konkreten Verdacht hin unter den Kleidern durchsuchen.

Keine flächendeckende ID-Kontrollen

ID-Kontrollen gibt es vorläufig im Letzigrund und im Hallenstadion nur stichprobenweise. Zurzeit würden die Kosten für die Einführung der elektronischen Zutrittskontrollen abgeklärt, sagte der Zürcher Stadtrat Daniel Leupi. Eine flächendeckende ID-Kontrolle sei aber nicht das Ziel.

Sehr froh ist Leupi über die Bewilligungspflicht. „Wir haben damit Einfluss auf die Anspielzeiten und können so verhindern, dass Fussballspiele am Samstagabend angesetzt werden, wenn in der Stadt ohnehin viel los ist“. Das öffentliche Leben dürfe nicht auf den Fussball ausgerichtet werden.

Erteilt werden den Fussball- und Eishockeyclubs Rahmenbewilligungen für die ganze Saison. Für internationale Spiele sind Einzelbewilligungen vorgesehen.

Regierungsrat Mario Fehr geht davon aus, dass bis Ende April 7 Kantone definitiv dem Konkordat beitreten werden. Im Kanton Zürich muss das Stimmvolk am 9. Juni über das Hooligan-Gesetz entscheiden. Fangruppen hatten gegen das vom Kantonsrat beschlossene Gesetz das Referendum ergriffen.

Nächster Artikel