Hunderte angehende Rekruten als Sicherheitsrisiko eingestuft

Seit Sommer 2011 werden alle angehenden Rekruten einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Letztes Jahr sind 626 der insgesamt 38’407 Stellungspflichtigen als Sicherheitsrisiko eingestuft und noch vor der Rekrutenschule aus der Armee ausgeschlossen worden.

Wer den Sicherheitscheck nicht besteht, wird von der Armee ausgeschlossen - und erhält damit auch keine persönliche Waffe (Symbolbild) (Bild: sda)

Seit Sommer 2011 werden alle angehenden Rekruten einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Letztes Jahr sind 626 der insgesamt 38’407 Stellungspflichtigen als Sicherheitsrisiko eingestuft und noch vor der Rekrutenschule aus der Armee ausgeschlossen worden.

Bei der Sicherheitsprüfung werden unter anderem Straf- und Strafvollzugsakten unter die Lupe genommen. Dabei zeigte sich, dass rund 10 Prozent der Stellungspflichtigen einen Strafregistereintrag haben. Armee-Sprecher Daniel Reist bestätigte eine entsprechende Meldung von „Tages-Anzeiger“ und „Der Bund“ vom Montag.

Vor Beginn der RS werden die Ausgehobenen dann noch einmal einem Sicherheitscheck unterzogen. 281 angehende Rekruten wurden nach dieser erneuten Überprüfung mit einem vorläufigen Angebotsstopp belegt, weil sie zwischen Aushebung und Beginn der RS mit dem Gesetz in Konflikt gekommen waren.

Reaktion auf Mord von Zürich-Höngg

Seit Sommer 2011 werden alle Stellungspflichtigen der Armee einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Damit soll gewährleistet werden, dass Personen, die eine mögliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, keine militärische Ausbildung und damit auch keine persönliche Waffe erhalten.

Auslöser für die Einführung von flächendeckenden Prüfungen aller Stellungspflichtigen war unter anderem die Tat eines Soldaten in Zürich-Höngg. Dieser hatte Ende 2007 mit dem Sturmgewehr eine ihm unbekannte 16 Jahre junge Frau erschossen, die auf den Ortsbus wartete.

Bei der Sicherheitsüberprüfung werden gemäss Militärgesetz ohne Zustimmung der Betroffenen Staatsschutz-Informationssysteme, Stafregister, Polizeiakten und Unterlagen der Justiz nach Hinweisen auf ein vorhandenes Gewaltpotenzial durchsucht. Behörden, Ärzte und Psychologen können ohne Rücksicht auf Amts- oder Berufsgeheimnisse melden, wenn sie bei Armeeangehörigen ein Gefährdungspotenzial vermuten.

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