Für die Regelhüter des International Football Association Board (IFAB) kommt der Videobeweis vorerst nicht in Frage. Dafür ist künftig das Tragen von Kopfbedeckungen (Turbanen oder Schleiern) erlaubt.
Abgesehen von der Torlinientechnologie, will das IFAB keinen weiteren Einsatz von technischen Hilfsmitteln. Nach seiner Jahressitzung in Zürich ist klar, dass sich das IFAB weiter dagegen sträubt, strittige Entscheide per Videobeweis zu korrigieren. Nur die Frage «Tor oder kein Tor?» soll dank der Technik geklärt werden. FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke schloss eine Änderung zwar langfristig nicht aus, derzeit sei daran aber nicht gedacht. «Es besteht die Gefahr, dass der Videobeweis den Charakter des Spiels ändert», sagte der Franzose. Zudem gebe es Bedenken, dass bei längeren Unterbrüchen für die Ansicht von Zeitlupen derweil Werbung bei den Fernsehübertragungen eingespielt werden könnte. «Das ist das Ende des Spiels», befürchtet Valcke.
Sportarten, in denen der Videobeweis angewandt werde, würden anders gespielt als Fussball, sagte Valcke und nannte Rugby als Beispiel. Dort gebe es Zeit zwischen den Spielaktionen. Im Tennis hat sich der Videobeweis bei knappen Entscheidungen inzwischen bewährt. «Im Moment wissen wir nicht, wo es hingeht und wie das die Qualität des Spiels beeinflusst», erklärte Valcke die ablehnende Haltung beim Fussball.
Auch an der so genannten Dreifachbestrafung wird gemäss Valcke nicht gerüttelt. Die UEFA hatte darum gebeten, das Thema zu diskutieren. Kritik hatte es zuletzt nach dem Achtelfinal-Hinspiel der Champions League zwischen Arsenal und Bayern München gegeben. Notbremsen im Strafraum wie jene von Arsenals Goalie Wojciech Szczesny im besagten Spiel wurden und werden weiter mit einer roten Karte, einem Penalty und einer Sperre geahndet. Torhüter sollten laut IFAB nicht mit einer Verwarnung davonkommen, wenn sie einen Stürmer absichtlich heftig attackierten. Allerdings wurde die Thematik an das neue Beratergremium (Advisory Panel) des IFAB verwiesen. Die Fussballexperten können dann den Regelhütern eine Empfehlung geben. Der Prozess kann allerdings Jahre dauern.
Erlaubt ist künftig das Tragen von Kopfbedeckungen wie Turbanen oder Schleiern. Nach einer zweijährigen Testphase spreche nichts dagegen, wenn das Design nicht gegen die Ausrüstungsbestimmungen verstosse, hiess es. Verboten sind dagegen nun Botschaften oder Fotos auf der normalen Ausrüstung oder T-Shirts, die unter dem Trikot getragen werden. Viele Spieler feierten Tore in den vergangenen Jahren, indem sie ihr Trikot hochzogen und Slogans, Grüsse oder aufgedruckte Fotos ihrer Kinder zeigten, die auf darunter getragener Kleidung zu sehen waren.