Im Aargau werden für vier Volksinitiativen Unterschriften gesammelt

Im Kanton Aargau sammeln Parteien und Gruppierungen derzeit für vier Volksinitiativen die notwendigen 3000 Unterschriften. Weitere fünf Volksbegehren sind bereits eingereicht. Und am 28. Februar entscheiden die Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Weg mit dem Tanzverbot».

Im Kanton Aargau sammeln Parteien und Gruppierungen derzeit für vier Volksinitiativen die notwendigen 3000 Unterschriften. Weitere fünf Volksbegehren sind bereits eingereicht. Und am 28. Februar entscheiden die Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Weg mit dem Tanzverbot».

Der Grosse Rat und der Regierungsrat empfehlen das erste von der Piratenpartei lancierte Begehren zur Ablehnung. Das Anliegen der Initianten soll auf andere Weise erfüllt werden. Ein Tanzverbot an kirchlichen Feiertagen existiert im Kanton Aargau jedoch nicht.

Die Initiative zielt einzig auf die Abschaffung der Regelung, wonach Restaurants und Bars im Aargau an kirchlichen Feiertagen um 0.15 Uhr schliessen müssen. Regierung und Parlament möchten, dass die Gemeinderäte an christlichen Feiertagen künftig von sich aus eine Verlängerung der Öffnungszeiten von Gastwirtschaftsbetrieben erlauben können.

Von Kinderbetreuung bis Millionärssteuer

Bis am 10. April hat die CVP noch Zeit, die Unterschriften für ihre Initiative «für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie» zu sammeln. Die Initiative will das kantonale Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung ändern.

Die Gemeinden sollen verpflichtet werden, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen.

Die SP Aargau kann noch bis Ende April die notwendigen 3000 Unterschriften für die Initiative «bezahlbare Krankenkassenprämien für alle» sammeln. Die Initiative hat zum Ziel, dass Haushalte, deren Prämienbelastung zehn Prozent des massgebenden Einkommens übersteigt, Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben.

Mit einer Initiative wollen die Jungsozialisten (JUSO) erreichen, dass die Steuern für Vermögen von mehr als zwei Millionen Franken steigen. Die Sammlungsfrist für die Initiative «Millionärssteuer – Für eine faire Vermögenssteuer im Aargau» läuft am 26. Juni ab.

Die Initiative will das kantonale Steuergesetz ändern. Der Steuersatz soll mindestens ein Promille (für Vermögen von 200’000 Franken) betragen und bis auf 4,5 Promille für Vermögen von mehr als 1,9 Millionen angehoben werden.

Unterschriftensammeln als «Knochenarbeit»

Kaum zustande kommen wird die Initiative «Grundeinkommen und Lenkungsabgaben anstelle von Zwangsabgaben». Hinter dem Begehren steht der parteilose Aussenseiter Pius Lischer, der sich zuletzt an der Stichwahl für die Ständeratswahl beteiligt hatte.

Damit im Aargau eine Initiative eingereicht werden kann, müssen innerhalb eines Jahres mindestens 3000 Stimmberechtigte das Begehren unterzeichnen. Der Grosse Rat lehnte es im März klar ab, diese Hürde zu erhöhen.

Grossräte der FDP, SVP und CVP forderten, die Zahl der Unterschriften auf mindestens 6000 zu erhöhen. Die Mehrheit des Parlaments befand, dass bereits das Sammeln von 3000 Unterschriften «Knochenarbeit» sei. Nicht nur grosse Verbände, sondern auch kleine Gruppierungen sollten eine Chance haben.

Volksinitiativen in der Warteschlaufe

Unterdessen stapeln sich bei der Staatskanzlei die bereits hinterlegten Volksinitiativen. Etwas Staub angesetzt hat das von der jungen FDP Aargau lancierte Begehren für einen obligatorischen Staatskunde-Unterricht an den Volksschulen. Die Initiative wurde vor genau sechs Jahren eingereicht.

Auf Eis liegt auch die Initiative «Chancen für Kinder – Zusammen gegen Familienarmut» der SP. Das Begehren will, dass einkommensschwache Familien eine Kinderbeihilfe erhalten.

Vor bereits mehr als drei Jahren wurde die Initiative «Arbeit und und Weiterbildung für alle!» eingereicht. Der Aargauische Gewerkschaftsbund (AGB) hatte das Begehren zustande gebracht.

Reif für die Volksabstimmung ist dagegen die Initiative «Kinder und Eltern – für familienergänzende Betreuungsstrukturen». Das vom Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverband (alv) getragene Begehren will, dass die Gemeinden für ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis Ende Schulpflicht sorgen müssen. Der Grosse Rat lehnt die Initiative ab und berät derzeit über einen abgeschwächten Gegenvorschlag.

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