Am 5. Juni können im Kanton Basel-Stadt Menschen mit Behinderung elektronisch abstimmen. Der Bundesrat hat am Freitag ein entsprechendes Gesuch bewilligt.
Basel-Stadt ist landesweit der erste Kanton, der die elektronische Stimmabgabe für Behinderte ermöglicht. Der Kanton geht davon aus, dass sich rund 400 Männer und Frauen für das E-Voting melden werden.
Wer den elektronischen Stimmkanal benutzen will, muss gegenüber dem Kanton nachweisen, dass er oder sie auf Grund einer Behinderung nicht in der Lage ist, mit herkömmlichen Mitteln autonom zum Stimmen zu gehen.
Bis zum 55. Tag vor dem jeweiligen Urnengang müssen sich betroffene Stimmberechtigte bei der zuständigen Wahlbehörde melden, wie der entsprechenden Verordnung zu entnehmen ist, die der Regierungsrat Ende Februar angepasst hatte. Die Personen müssen dabei den Bezug einer Invalidenrente belegen oder ein ärztliches Attest vorweisen.
E-Voting in Basel-Stadt seit 2009
Die Ausdehnung von E-Voting auf Behinderte entspricht der Strategie des Bundesrates für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe. Seit Ende 2009 können im Kanton Basel-Stadt Auslandschweizerinnen und -schweizer elektronisch abstimmen. 2026 Personen haben bei den eidgenössischen Abstimmungen am 28. Februar davon Gebrauch gemacht.
Gemäss dem von der Basler Regierung 2014 verabschiedeten Fahrplan sollen bis 2019 alle Stimmberechtigten im Kanton elektronisch abstimmen können. Dabei gelte das Motto «Sicherheit vor Tempo». Geplant ist, E-Voting im kommenden Jahr vorerst auf die Wahlkreise Grossbasel-Ost und Kleinbasel auszudehnen.
Im Kanton Basel-Landschaft haben die Stimmberechtigten im vergangenen Juni der Schaffung einer Rechtsgrundlage für das E-Voting zugestimmt. Konkrete Pläne zur Einführung bestehen gemäss Landeskanzlei bisher jedoch noch keine.
Bei den eidgenössischen Wahlen 2015 konnten Auslandschweizer neben Basel-Stadt nur in Luzern, Genf und Neuenburg elektronisch ihre Stimme abgeben. Neun weiteren Deutschschweizer Kantonen verweigerte der Bundesrat vor den Wahlen die Bewilligung für das E-Voting mit der Begründung, ihr System weise eine Sicherheitslücke auf.