Für im Internet gebuchte Pauschalreisen soll der Konsumentenschutz in der EU deutlich verbessert werden: Eine entsprechende Neuregelung hat das EU-Parlament am Dienstag mit grosser Mehrheit beschlossen.
Die Richtlinie für Pauschalreisen aus dem Jahre 1990 wird damit an das digitale Zeitalter angepasst. Dazu wird der bei herkömmlichen Pauschalreisen geltende Konsumentenschutz auf online gebuchte einzelne Bausteine – etwa Flug, Hotel und Mietwagen – ausgeweitet.
Dies gilt etwa für die Haftung der Anbieter, den Anspruch auf Entschädigung – etwa wenn ein Flug ausfällt oder ein Hotel nicht dem Angebot entspricht – oder die Rückholung nach dem Konkurs einer Fluggesellschaft.
Verknüpfte Angebote
Konkret legt die neue Richtlinie fest, wann eine Online-Buchung als Pauschalreise anzusehen ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn alle Bausteine auf einem Internet-Portal wie beispielsweise Expedia gebucht und bezahlt werden.
Die neuen Vorschriften gelten aber auch dann, wenn ein Kunde über Links von einem Reiseleistungsanbieter zum nächsten weitergeleitet wird, wenn also die Angebote miteinander verbunden sind. Ein Anzeichen dafür ist die Weiterleitung von persönlichen Daten des Kunden – wie Name, Adresse und Bankverbindung – von einem Anbieter zum anderen.
Wenn ein Konsument im Internet dagegen auf einem Portal einen Flug bucht und unabhängig davon bei einem anderen Anbieter eine Ferienwohnung, dann gilt dies nicht als Pauschalreise. In diesem Fall muss er sich mit Reklamationen an den jeweils zuständigen Anbieter wenden.
Weitere Vorteile für Konsumenten
Insgesamt werde die Neuregelung Konsumenten deutlich besser schützen, vor allem bei einer Insolvenz von Reiseanbietern, betonte die sozialdemokratische EU-Abgeordnete Evelyne Gebhardt.
Ausserdem werde die Informationspflicht vor Vertragsschluss verbessert. Bisher würden Kunden bei Buchungen im Internet oft erst beim letzten Mausklick über Zusatzkosten informiert. Damit werde die Neuregelung Schluss machen, sagte Gebhardt weiter.
Nach Angaben der EU-Kommission kommt der verbesserte Schutz rund 120 Millionen europäischen Bürgern zugute, die ihre Reisen lieber online kaufen als im Reisebüro. Die neuen Vorschriften gelten nach Angaben aus dem EU-Parlament ab 2018.