In der Schweiz leben 18 mutmassliche Dschihad-Rückkehrer. Bei einem davon ist der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sich sicher, dass diese Person an dschihadistisch motivierten Kämpfen teilgenommen hat. Bei den anderen 17 Personen bestehe ein starker Verdacht.
31 mutmassliche Dschihadisten aus der Schweiz halten sich gemäss dem NDB derzeit in einem Kampfgebiet auf. Bei 17 der Kämpfer hat dieser bestätigte Informationen, wie einer Grafik zu entnehmen ist, die der Nachrichtendienst des Bundes der Nachrichtenagentur sda zur Verfügung gestellt hat.
Bei fünf der 31 Personen dürfte es sich um sogenannte Pendler handeln, also um Personen, die zwischen verschiedenen Staaten umherreisen. Gesicherte Informationen hat der NDB nach eigenen Angaben bei zwei der Pendler. Auch bei fünf der sechs als tot gelisteten Personen verweist der NDB auf gesicherte Informationen.
Insgesamt wird davon ausgegangen, dass weit über 3000 Personen aus Europa ausgereist sind, um sich auf der Seite der Dschihadisten an den Bürgerkriegen in Syrien und im Irak zu beteiligen.
Verdreifachung in eineinhalb Jahren
Der NDB hat im Zeitraum zwischen 2001 und September 2015 insgesamt 55 dschihadistisch motivierte Ausreisen verzeichnet. 31 davon gingen in den Irak oder nach Syrien, 24 weitere nach Afghanistan, Pakistan, in den Jemen und nach Somalia.
Innert eineinhalb Jahren hat sich gemäss NDB die Anzahl Dschihadisten-Ausreisen fast verdreifacht. Von 2001 bis im Mai vergangenen Jahres hatte der NDB laut eigenen Angaben rund 20 vom Dschihad motivierte Ausreisen in Konfliktgebiete registriert.
Ein Jahr später waren es bereits 40. Allein in den vergangenen vier Monaten kamen 15 weitere Ausreisen hinzu, wie NDB-Sprecherin Isabelle Graber auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda schrieb.
Der NDB wollte keine Angaben zu Identität, Nationalität, Alter, Geschlecht oder Wohnort der mutmasslichen Dschihadisten machen. Man wolle lediglich allgemeine Zahlen nennen, um die Bevölkerung zu informieren.
Rund 20 Verfahren bei der Bundesanwaltschaft
Im Zusammenhang mit Personen, die aus der Schweiz in Krisengebiete reisen, um am Heiligen Krieg teilzunehmen, treffen auch die Strafverfolgungsbehörden des Bundes Abklärungen. Die Bundesanwaltschaft (BA) führt – wie bereits bekannt – insgesamt rund 20 Verfahren im Bereich des radikalen Dschihadismus.
Es handelt sich dabei um Verfahren mit einem oder mehreren Beschuldigten gemäss Artikel 260ter des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Dieser Strafgesetzartikel stellt die Beteiligung an einer kriminellen Organisation unter Strafe.