Im Prozess um das Bootsdrama auf dem Bielersee hat die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Die von der Staatsanwaltschaft präsentierten Indizien reichten für eine Verurteilung nicht aus, sagte Verteidiger Peter Saluz vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland.
Seinem Mandanten sei demnach eine Entschädigung für seine Umtriebe zu entrichten. Die Kosten des aufwendigen Verfahrens von über 90’000 Franken seien dem Kanton zu überbürden. Das beschlagnahmte Boot sei dem Bootsführer zurückzugeben.
Nach Auffassung der Verteidigung fixierten sich die Untersuchungsbehörden frühzeitig auf den Bootsführer als Schuldigen. Die Staatsanwaltschaft habe dann begonnen, gezielt nach belastenden Elementen zu suchen. Doch bis heute gebe es keine eindeutigen Beweise, betonte Saluz.
Sein Mandant habe die Aufmerksamkeitspflichten nicht verletzt, wie dies die Anklage geltend mache. Das Gummiboot des Opfers habe sich verbotenerweise knapp ausserhalb der Uferzone befunden; dort müsse ein Bootsführer beispielsweise auf Fischer und auf andere Schiffe achten, aber nicht unbedingt ein Gummiboot erwarten.
Den von der Anklage erhobene Vorwurf der Sehschwäche weise er ebenfalls zurück, sagte Saluz. Der Vertrauensarzt habe seinem Mandanten einige Monate vor dem Unfall versichert, dass das Sehvermögen für normale Autos und Boote noch ausreiche.
Frau verblutet
Beim Unglück vom 11. Juli 2010 war vor der St. Petersinsel im Bielersee ein Motorboot auf ein Gummiboot zugefahren. Die beiden Passagiere des Gummiboots sprangen ins Wasser, die Frau wurde von der Schiffsschraube erfasst und verblutete.
Einige Tage später machten die Ermittler einen 77-jährigen Bootsbesitzer aus der Region ausfindig, der den Unfall verursacht haben soll. Der Mann hat die Tat stets bestritten.
Am Montag vor Gericht verweigerte er die Aussage. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und eine zwölfmonatige bedingte Freiheitsstrafe. Das Urteil wird am Mittwoch erwartet.