Indiens Oberstes Gericht hat ein Strafgesetz aus der Kolonialzeit, das homosexuelle Handlungen kriminalisiert, bestätigt. Es sei Aufgabe des Parlaments, dieses gegebenenfalls zu ändern, hiess es in einer Entscheidung vom Mittwoch.
Die Regelung betreffe auch Verfassungsfragen. Das Oberste Gericht hob damit die Entscheidung eines Gerichts in Neu Delhi aus dem Jahr 2009 auf, das gleichgeschlechtlichen Sex zwischen Erwachsenen als nicht strafbar eingestuft hatte.
Menschenrechtsaktivisten kritisierten die Entscheidung. «Eine solche Entscheidung war überhaupt nicht absehbar, das ist ein schwarzer Tag», sagte Arvind Narayan, Anwalt der Homosexuellengruppierung Alternative Law Forum.
«Wir sind sehr erbost über diese rückschrittliche Entscheidung», fügte er hinzu. Eine andere Aktivistengruppe kündigte an, rechtliche Schritte gegen das Urteil zu prüfen. Für Mittwoch wurde zu Protesten aufgerufen.
Die niedrigere Instanz in Neu Delhi hatte im Juli 2009 geurteilt, die Bestimmung im Strafrecht, die «widernatürlichen Geschlechtsverkehr» untersagt, sei diskriminierend und verstosse deshalb gegen die Grundrechte.
Als Rechtfertigung für Schikanen
Vor der damaligen Entscheidung konnte Homosexualität mit einer Geldstrafe und bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Das Gesetz wurde selten angewendet, Homosexuelle warfen der Polizei jedoch vor, den Paragrafen für Schikanen und Einschüchterungen zu nutzen.
Die damalige Gerichtsentscheidung wurde vor allem von religiösen Gruppen, darunter die katholische Kirche, kritisiert. Gleichgeschlechtliche Liebe war im traditionell konservativen Indien lange tabu, viele Inder betrachten Homosexualität als Krankheit. In den vergangenen Jahren drängten Schwule und Lesben jedoch zunehmend in die Öffentlichkeit und organisierten Paraden in Metropolen wie Mumbai und Neu Delhi.