Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der Atomkraft in Indien hat der Rechnungshof (CAG) des Landes schwere Mängel bei der nationalen Atomaufsichtsbehörde (AERB) festgestellt. Die Behörde sei schwach.
Es mangle ihr an Unabhängigkeit, was „grosse Risiken“ für das Land darstelle, heisst es in einem CAG-Bericht vom Donnerstag weiter. Die Atomaufsicht sei gewissermassen eine untergeordnete Behörde der indischen Zentralregierung und habe keine Möglichkeit, Regeln und Standards aufzustellen oder die Sicherheit in Atomkraftwerken zu überprüfen.
Laut dem Rechnungshof liegt die Verantwortung zur Überprüfung von Strahlenwerten in den indischen Atomkraftwerken bei den Betreibern und nicht bei der AERB. Die Behörde habe keine Befugnis, Notfallpläne aufzustellen. Auch könne nicht überprüft werden, ob radioaktive Abfälle sicher entsorgt würden.
„Das Fehlen einer autonomen und bevollmächtigten Aufsichtsbehörde ist mit grossen Risiken behaftet“, urteilte der Rechnungshof und verwies auf die Lehren, die aus der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima im vergangenen Jahr gezogen wurden.
Die aufstrebende Wirtschaftsmacht Indien ist bei der Energieversorgung vor allem von Kohle abhängig und bezieht weniger als drei Prozent des Stroms aus der Atomkraft. Bis 2050 will die Regierung die Zahl jedoch auf 25 Prozent steigern.
In Indien hatte es Ende Juli den grössten Blackout in der Geschichte des Landes gegeben. 20 der 29 Bundesstaaten waren teilweise ohne Strom. Besonders in den heissen Sommermonaten, in denen der Stromverbrauch deutlich ansteigt, ereignen sich immer wieder Ausfälle.
In der Vergangenheit hatte es in Indien auch immer wieder Strahlenunfälle gegeben. Erst im Juni und Juli wurden in einem AKW in Nordindien mehr als 40 Arbeiter Tritium-Strahlen ausgesetzt. 2010 landete ein medizinisches Gerät zur Strahlentherapie der Universität Delhi auf einem Schrottplatz der Stadt. Ein Arbeiter wurde getötet, sieben weitere mussten stationär behandelt werden.