Ein 59-jähriger Wirt aus Tägerwilen TG muss sich seit Montagmorgen vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen verantworten. Dem Beizer wird vorgeworfen, im Oktober 2011 seine Lebenspartnerin getötet zu haben. Der Mann streitet die Bluttat ab.
Angeklagt ist der Wirt der vorsätzlichen Tötung. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau beantragt laut Anklageschrift eine Freiheitsstrafe von neun Jahren für den Mann.
Für die Anklage ist klar, dass der Mann seine Lebenspartnerin in einem Streit erschlagen hatte und danach in ihr Bett legte. Rund zwei Stunden später meldete der Wirt der Notrufzentrale, seine Partnerin sei die Treppe hinuntergestürzt und habe sich verletzt.
Der Verteidiger des Wirts wird auf einen vollumfänglichen Freispruch plädieren, wie er am Montag zum Auftakt der Gerichtsverhandlung sagte. Das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung, in einem ersten Teil der Verhandlung nur in der Schuldfrage zu entscheiden.
Der Angeklagte, der nach dem Tod seiner Lebenspartnerin 93 Tage in Untersuchungshaft sass und heute wieder in Tägerwilen wirtet, sagte, er wisse nicht, wie seine alkoholkranke Partnerin, die zwölf Jahre jünger war als er, ums Leben gekommen sei. Er habe keine Ahnung.
Das Bezirksgericht Kreuzlingen wird in diesem Indizienprozess auch zwei Zeugen befragen. Eine Zeugin sagte aus, der Wirt habe in der Nacht, als seine Lebenspartnerin ums Leben kam, bei ihr übernachtet.