Am Mittwoch haben die Bundesbehörden den Startschuss für die eidgenössischen Wahlen vom 18. Oktober 2015 gegeben. Auf der Seite www.ch.ch/Wahlen2015 stehen der Bevölkerung Informationen, Anleitungen, Wissenswertes und weiterführende Links zur Verfügung.
Neben staatskundlichen Beiträgen enthält die Plattform zunächst einen Überblick über gesetzliche Regelungen, Statistiken und Resultate früherer Wahlen, die Wahlmodalitäten und über die organisatorischen Vorbereitungen. Dazu gehören beispielsweise Angaben darüber, welche Voraussetzungen in den verschiedenen Kantonen für eine Kandidatur erfüllt sein müssen und welche Rolle die Parteien spielen.
Später werden multimedial aufbereitete Erläuterungen dazu angeboten, wie korrekt und gültig gewählt wird, welche Mittel den Wählenden zur Verfügung stehen, um einzelne Kandidierende zu fördern oder zu streichen, oder um die Partei ihrer Wahl zu unterstützen. Dabei wird auch auf Besonderheiten in den einzelnen Kantonen eingegangen. Ab dem Wahltag schliesslich werden auf der Seite die Resultate präsentiert.
Die Bundeskanzlei, die Parlamentsdienste, das Bundesamt für Statistik und ch.ch präsentieren diese Informationen erstmals gemeinsam. Ziel ist es, das Interesse und die Beteiligung an den Wahlen zu fördern.
Anleitung zur Frauenförderung
Auch der Bundesrat hat am Mittwoch Informationen und Anleitungen im Zusammenhang mit den eidgenössischen Wahlen für Kantone, Parteien und Kandidierende veröffentlicht. Einen Schwerpunkt setzt er bei der Förderung von Frauen. Im Leitfaden für kandidierenden Gruppierungen zeigt der Bundesrat auf, wie die Vertretung von Frauen, aber auch von untervertretenen Minderheiten, im Nationalrat mit bewusster Listengestaltung gestärkt werden kann.
Eine der vorgeschlagenen Massnahmen ist die gezielte Vorkumulation. Dabei wird eine Kandidatur auf dem vorgedruckten Wahlzettel zweimal aufgeführt. Die Wahlchancen können auch mit der Reihenfolge der Kandidaturen auf dem Wahlzettel erhöht werden: Je weiter vorne ein Name erscheint, umso grösser ist die Wahrscheinlichkeit, gewählt zu werden.
Frauen können auch mit reinen Frauenlisten oder Listenverbindungen gefördert werden, wie es im Leitfaden weiter heisst. Darin erinnert der Bundesrat auch daran, dass Frauen zwar die Mehrheit der Bevölkerung stellen, aber nur 58 der 200 Nationalratsmandate besetzen.
Auch den Kantonen hat der Bundesrat die für die Wahlen nötigen Informationen zugestellt. Dazu gehört die neue Sitzverteilung: In den Kantonen Zürich, Aargau und Wallis wird je ein Sitz mehr zu verteilen sein, die Kantone Bern, Solothurn und Neuenburg haben je einen weniger zur Verfügung. Erst ab 2019 würde aber die Änderung der politischen Rechte gelten, auf die sich das Parlament in der Herbstsession geeinigt hat.