Initiative der Liga der Steuerzahler teilweise ungültig

Die Initiative „für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat“ der Liga der Baselbieter Steuerzahler soll teilweise ungültig erklärt werden: Das beantragt die Regierung dem Landrat. Sie stützt sich dabei auf ein Rechtsgutachten, wie sie am Dienstag mitteilte.

Düster ists in Liestal. (Bild: Walter / Würtenberg)

Die Initiative „für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat“ der Liga der Baselbieter Steuerzahler soll teilweise ungültig erklärt werden: Das beantragt die Regierung dem Landrat. Sie stützt sich dabei auf ein Rechtsgutachten, wie sie am Dienstag mitteilte.

Die bei der Wirtschaftskammer Baselland angesiedelte Liga der Baselbieter Steuerzahler hatte das Volksbegehren im Juli mit 2844 gültigen Unterschriften eingereicht. Dieses fordert eine Reihe von Änderungen im Personalwesen des Kantons sowie kurzfristige, bis Ende 2017 befristete Massnahmen zur Entlastung des Staatshaushalts.

So solle etwa die Regierung für „möglichst effiziente und flexible Verwaltungsstrukturen“ sorgen. Die Lohnentwicklung solle sich „an einem marktgerechten und zeitgemässen Lohnniveau“ orientieren. Und eine Annäherung der Kündigungsregeln ans Obligationenrecht solle „Anreize für effizientes und leistungsorientiertes Arbeiten“ schaffen.

Die Regierung gab dazu beim Zürcher Anwalt und Dozenten Thomas Poledna ein Rechtsgutachten in Auftrag. Dieses komme nun zum Schluss, dass die Forderungen betreffend Lohnentwicklung und Haushaltsentlastung gegen den Verfassungsgrundsatz verstossen, dass der Landrat abschliessend Besoldungen, Pensionen und Ruhegehälter regelt.

Als rechtsgültig beurteile das Gutachten hingegen die Forderungen der Initiative zu den Kündigungsbestimmungen und insbesondere zur Annäherung ans Obligationenrecht. Gestützt auf die Expertise beurteilt die Regierung somit das Volksbegehren als teilweise ungültig, wie sie in der Mitteilung festhält.

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