Die Unterschriftensammlungen für die zwei Volksinitiativen „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ sowie für die Aufnahme von Teilen der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in der Bundesverfassung sind gescheitert. Die Sammelfrist ist ungenutzt abgelaufen.
Wie aus dem Bundesblatt vom Dienstag hervorgeht, haben es die Initianten verpasst, bis zum Ablauf der Sammelfrist am 21. November die für eine Initiative nötigen 100’000 gültigen Unterschriften von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern einzureichen.
Getragen wurden die beiden Inititativen von zwei unterschiedlich zusammengesetzten Bürgerkomitees. Das eine Anliegen wurde unterstützt von einer Gruppe Bürger aus den Kantonen Aargau, Thurgau und Zug.
Die Gruppe wollte in der Verfassung ein allgemeines Grundeinkommen verankern, das über eine Energielenkungsabgabe finanziert worden wäre. Mit dem Grundlohn hätte die soziale Sicherheit gewährleistet werden sollen.
Alle Sozialversicherungsbeiträge, alle Steuern zur Finanzierung der Sozialversicherungen und alle obligatorischen Pensionskassenbeiträge wären durch die Energielenkungsabgabe ersetzt worden.
In der zweiten Initiative „Wenden wir die Menschenrechte an auf Frauen und Männer = Schweiz“ forderte ein Bürgerkomitee aus der Westschweiz, dass die ersten dreissig Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Teil der Schweizer Verfassung werden.