Im Kanton Basel-Stadt wird der Kreis der Zuwanderer, mit denen das Migrationsamt Integrationsgespräche führt, ausgeweitet: Angesprochen werden künftig neben Drittstaatenangehörigen auch EU-Bürgerinnen und -Bürger.
Von jenen mit EU-Bürgerrecht sollen indes nur spezifische Personengruppen zu einem Gespräch eingeladen werden, wie die Basler Regierung am Dienstag mitteilte. Es handle sich dabei um Menschen mit wirtschaftlichen und sprachlichen Integrationsdefiziten.
Zu den Risikogruppen aus den EU-Ländern zählt die Exekutive namentlich Personen, die für schlecht bezahlte oder zeitlich beschränkte Job nach Basel kommen. Diese seien gefährdet, arbeitslos oder von der Sozialhilfe abhängig zu werden. Zu den Risikogruppen zählt die Regierung auch jene Zuwanderer aus der EU, die von finanzieller Unterstützung durch Dritte abhängig sind.
Integrationsgespräche waren im Kanton Basel-Stadt im November 2015 eingeführt worden. Verankert sind sie im Integrationsgesetz, das ein Jahr zuvor als Gegenvorschlag zu einer SVP-Initiative angenommen worden war. Integrationsgespräche führte das Migrationsamt jedoch bisher ausschliesslich mit Zuwanderern aus sogenannten Drittstaaten.
Welche Ausländerinnen und Ausländer zu einem Integrationsgespräch aufgeboten werden müssen, gibt das Gesetz gemäss der Mitteilung nicht vor. Die Ausweitung auf EU-Bürger erfolgte nun aufgrund der ersten Erfahrungen.