Italienerin zur ordentlichen Staatsanwältin des Bundes ernannt

Staatsanwältin oder Staatsanwalt des Bundes soll nur noch werden können, wer Schweizer oder Schweizerin ist. Ein entsprechendes Reglement von Bundesanwalt Michael Lauber tritt voraussichtlich am 1. Februar in Kraft. Für eine Italienerin hat Lauber aber eine Ausnahme gemacht.

Das neue Reglement tritt voraussichtlich im Februar in Kraft (Symbolbild) (Bild: sda)

Staatsanwältin oder Staatsanwalt des Bundes soll nur noch werden können, wer Schweizer oder Schweizerin ist. Ein entsprechendes Reglement von Bundesanwalt Michael Lauber tritt voraussichtlich am 1. Februar in Kraft. Für eine Italienerin hat Lauber aber eine Ausnahme gemacht.

Für die Bundesanwaltschaft sei die Beförderung eine Premiere, bestätigte Sprecherin Jeannette Balmer eine Meldung der Zeitungen „Tages-Anzeiger“ und „Der Bund“ vom Donnerstag. Die Betroffene sei eine „verdiente, langjährige Mitarbeiterin“, die zudem nach Ablauf der geforderten Zeit ein Einbürgerungsgesuch stellen wolle.

Beförderung aufgeschoben

Die Italienerin war per 1. Januar zur ordentlichen Staatsanwältin des Bundes befördert worden. Sie war mehrere Jahre stellvertretende Staatsanwältin des Bundes, arbeitet in der Zweigstelle Lugano und beschäftigt sich mit Wirtschaftsstraffällen. Spezielle Restriktionen seien für sie nicht erforderlich, hielt Balmer fest.

Zur stellvertretenden Staatsanwältin war die Italienerin noch vom Bundesrat gewählt worden, dem damals zuständigen Wahlorgan. Die Frau hatte schon in ihrer früheren Funktion die Befugnis, selbständig Strafuntersuchungen zu führen, mit Ermächtigung des Bundesanwaltes Anklage zu erheben und diese vor Gericht zu vertreten.

Laubers Vorgänger Erwin Beyeler hatte die Beförderung der Italienerin zur ordentlichen Staatsanwältin des Bundes bereits 2010 beschlossen. Mit Rücksicht auf eine parlamentarische Debatte über eine allfällige Änderung der Vorgaben wurde der Vollzug der Beförderung dann aber aufgeschoben, wie Balmer ausführte.

Im Dezember 2012 lehnte der Nationalrat eine Motion ab, die verlangt hatte, Kaderstellen bei der Bundesanwaltschaft und den eidgenössischen Gerichten ausschliesslich mit Schweizern zu besetzen. Damit seien die Hinderungsgründe weggefallen, und die geplante Beförderung sei vollzogen worden, teilte Balmer weiter mit.

Neues Reglement voraussichtlich ab 1. Februar

Der Bundesanwalt hat gemäss Strafbehördenorganisationsgesetz die Kompetenz, die Wählbarkeit von ordentlichen und stellvertretenden Staatsanwälten auf Personen mit Schweizer Pass zu beschränken. Von dieser Möglichkeit macht er nun mit der Anpassung des Reglements über Organisation und Verwaltung der Bundesanwaltschaft Gebrauch.

Den Ausschlag hätten Überlegungen „von grundsätzlicher staatsrechtlicher Tragweite“ gegeben, teilte Balmer dazu mit. Auch löse das Ausland diese Fragen grundsätzlich gleich. Das geänderte Reglement tritt voraussichtlich am 1. Februar 2013 in Kraft.

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