Die Italienische Bischofskonferenz hat zwischen 2000 und 2011 135 Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Priester registriert.
Diese Zahl nannte ihr Generalsekretär, Bischof Mariano Crociata, am Dienstag in Rom bei der Vorstellung der bischöflichen Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch. Es war das erste Mal, dass die Italienische Bischofskonferenz genaue Zahlen für Missbrauchsfälle veröffentlichte.
In 77 Fällen kam es nach seinen Angaben zu einem Verfahren vor einem staatlichen Gericht. Dabei seien 22 Priester in erster und 17 weitere in zweiter Instanz verurteilt worden.
Fünf Verfahren endeten laut Crociata mit einem Freispruch. In 21 Fällen hätten die Angeklagten freiwillig in ein Strafmass eingewilligt; diese Möglichkeit gibt es nach italienischem Recht bei weniger schweren Delikten. Zwölf Verfahren seien eingestellt worden.
Keine interne Anzeigepflicht
Zuvor hatte die Bischofskonferenz neue Leitlinien zum Umgang mit Missbrauchsfällen vorgelegt. Darin unterstreichen die Bischöfe die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden „im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit“, verzichten aber auf eine interne Anzeigepflicht für sexuellen Missbrauch.
Ein Bischof sei keine staatliche Amtsperson und nicht gesetzlich verpflichtet, Informationen an staatliche Justizbehörden weiterzuleiten, heisst es zur Begründung in dem 24-seitigen Dokument. Das Papier sieht vor, dass Priester, die Minderjährige sexuell missbraucht haben, sofort und dauerhaft aus der Seelsorge entfernt werden und nicht mehr mit Minderjährigen arbeiten dürfen.
Die Veröffentlichung der Leitlinien erfolgte wenige Tage vor Ablauf der einjährigen Frist, die die vatikanische Glaubenskongregation den Bischofskonferenzen weltweit im Mai 2011 zur Erarbeitung gesetzt hatte.