Italiens Parlament billigt Renzis umstrittene Wahlrechtsreform

Die Wahlrechtsreform in Italien ist unter Dach und Fach. Die Abgeordnetenkammer in Rom verabschiedete das Wahlgesetz «Italicum» am Montag endgültig mit 334 Ja- zu 61-Nein-Stimmen.

Renzi: Neues Gesetz stabilisiert Politik (Archiv) (Bild: sda)

Die Wahlrechtsreform in Italien ist unter Dach und Fach. Die Abgeordnetenkammer in Rom verabschiedete das Wahlgesetz «Italicum» am Montag endgültig mit 334 Ja- zu 61-Nein-Stimmen.

Die Annahme gilt als grosser politischer Erfolg für Ministerpräsident Matteo Renzi, der sich vergangene Woche drei Vertrauensabstimmungen gestellt hatte.

Die Opposition, aber auch der linke Flügel seines sozialdemokratischen Partito Democratico (PD) hatten sich gegen die Reform und die harte Hand gewehrt, mit der der Regierungschef seine Pläne durchsetzte.

Renzi lobte die Abgeordneten seiner Partei: «In der PD streiten wir zwar, doch dann machen wir alle zusammen weiter.» Er hatte die Reform mit dem Chef der oppositionellen Forza Italia, Ex-Regierungschef Silvio Berlusconi, ausgehandelt. Die meisten Abgeordneten der Opposition beteiligten sich nicht an der letzten Abstimmung, die auf Druck der Forza Italia geheim erfolgte.

Für mehr Stabilität

Das Wahlgesetz sieht vor, dass die Partei, die mindestens 40 Prozent der Stimmen erlangt, eine 55-Prozent-Mehrheit im Parlament bekommt. Falls keine Partei mehr als 40 Prozent erreicht, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden stärksten Parteien.

Die Reform soll dafür sorgen, dass eine Regierung künftig auch ohne Bündnispartner solide genug ist, um die Legislaturperiode zu überstehen. Italien hatte allein in den letzten vier Jahren vier Regierungen, was auch zu der schweren Krise des Landes beitrug.

Renzi versprach am Montag, dass das neue Gesetz die Politik stabilisieren werde. Es soll im kommenden Jahr in Kraft treten.

Damit die Reform ihre gewünschte Wirkung entfaltet, ist allerdings noch eine Verfassungsänderung nötig, mit der die Rechte des Senats eingeschränkt werden. Denn die zweite Parlamentskammer ist bislang der ersten Kammer gleichgestellt. Die Verfassungsänderung durchläuft derzeit noch den parlamentarischen Prozess, zudem soll eine Volksabstimmung darüber stattfinden.

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