Das italienische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das der Ausbeutung von Saisonarbeitern in der Landwirtschaft einen Riegel vorschieben soll. Das Abgeordnetenhaus in Rom nahm den Gesetzestext am Dienstagabend mit 346 Stimmen an.
Es gab 25 Enthaltungen, aber keine Gegenstimme. Das Gesetz sieht Geldstrafen, Gefängnisstrafen oder die Beschlagnahme von Eigentum vor, wenn Landwirte ihre Mitarbeiter zu Hungerlöhnen beschäftigen.
Im August hatte bereits der Senat die Vorlage gebilligt. Gewerkschaften begrüssten das Gesetz. Laut einem Bericht der Gewerkschaft CGIL vom Mai sind 430’000 Italiener und Ausländer von einer schweren Ausbeutung in der Landwirtschaft betroffen.
Viele Arbeiter verdienen nur 22 bis 30 Euro am Tag, etwa die Hälfte des legalen Lohns. Oft handelt es sich um Schwarzarbeit, manchmal gibt es auch Verträge. Meist wird der Lohn jedoch durch einen Mittelsmann eingedampft: Nach einem weit verbreiteten System kassiert ein «Caporale» von den Arbeitern Geld für deren Transport zur Arbeitsstelle, für deren Unterbringung oder für Trinkwasser während der Feldarbeit.
Auch Italiener betroffen
Betroffenen sind auch Italiener, vor allem aber nutzen viele Arbeitgeber die Situation von Migranten ohne gültige Papiere aus. Zehntausende Menschen, die in den vergangenen Jahren in Italien angekommen sind, haben keinen legalen Aufenthaltsstatus.
Das neue Gesetz sieht bei Verstössen bis zu sechs Jahre Gefängnis und Geldstrafen von bis zu 1000 Euro pro ausgebeutetem Arbeiter vor. Die Strafen können gleichermassen gegen den Arbeitgeber und seinen Mittelsmann verhängt werden. Ausserdem ist die Enteignung von Besitz möglich – eine Massnahme, die sich im Kampf gegen die Mafia bewährt hat. Das Gesetz sieht zudem eine Entschädigung für die Opfer der Ausbeutung vor sowie die Unterstützung von Saisonarbeitern, etwa beim Transport zur Arbeit.