IWF-Chefin Christine Lagarde soll wegen einer umstrittenen Millionenzahlung zu ihrer Zeit als französische Wirtschaftsministerin vor Gericht. Dies entschied die Untersuchungskommission des Gerichtshofs der Republik, wie ein Sprecher am Donnerstag bekanntgab.
Der Beschluss, den Fall vor Gericht zu bringen, kommt überraschend: Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor die Einstellung des Verfahrens beantragt. Der 59-Jährigen wird Fahrlässigkeit vorgeworfen. Lagarde will die Entscheidung anfechten, wie ihr Anwalt Yves Repiquet mitteilte.
Es geht um den Verdacht, Lagarde könne in ihrer Zeit als Wirtschaftsministerin in Paris (2007-2011) regelwidrig eine Entschädigungszahlung von rund 400 Millionen Euro an Bernard Tapie ermöglicht haben. Der Geschäftsmann hatte sich von der früheren Staatsbank Crédit Lyonnais beim Verkauf seiner Anteile am deutschen Sportartikelhersteller Adidas geprellt gesehen und deswegen geklagt.
Lagarde bezeichnete das Verfahren und die Vorwürfe stets als «völlig unbegründet». «Frau Lagarde möchte erneut betonen, dass sie im besten Interesse des französischen Staates und in voller Übereinstimmung mit den Gesetzen gehandelt hat», erklärte ihr Anwalt Repiquet.
Unterstützung vom IWF-Exekutivrat
Lagarde teile die Sichtweise des Staatsanwaltes, dass es keine Grundlage für irgendeine Anschuldigung gebe. Lagarde werde das IWF-Leitungsgremium über die neuen Entwicklungen unterrichten.
Die Französin steht seit 2011 an der Spitze des Internationalen Währungsfonds (IWF). Ein Sprecher des Fonds erklärte in Washington, der Exekutivrat spreche ihr weiterhin sein Vertrauen aus. Das laufende Verfahren wollte er nicht kommentieren.
Der Fall sorgt schon seit Jahren für Schlagzeilen. Lagarde war in der Angelegenheit mehrfach von Korruptionsermittlern vernommen worden, im August 2014 wurde ein Anklageverfahren gegen sie eingeleitet. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu ein Jahr Gefängnis und 15’000 Euro Strafe.
Der Gerichtshof der Republik ist ein spezielles Gericht, das für Gesetzesverstösse französischer Regierungsmitglieder im Rahmen ihres Amtes zuständig ist. Anfang Dezember hatte ein Berufungsgericht Tapie verurteilt, die auf den Schiedsspruch aus dem Jahr 2008 zurückgehende Entschädigung zurückzuzahlen.