Das überfällige neue Verkehrsregime für die Basler Innerstadt hat im Grossen Rat erneut Streit ausgelöst. Das Parlament überwies am Mittwoch eine CVP-Motion für längere Zufahrtszeiten für das Gewerbe gegen grünen Widerstand zur Stellungnahme an die Regierung.
Die Motion fordert mit Verweis auf Bern und Zürich längere Lieferzeitfenster: Güterumschlag soll in der Basler Kernzone täglich von 5 bis 11 Uhr statt 6 bis 11 Uhr und samstags nur bis 9 Uhr erlaubt sein, da es für Lastwagen wenig Abstellflächen in der City gebe und so die Zeit nicht reichen würde.
Während Bürgerliche dem Grünen Bündnis Wirtschaftsfeindlichkeit vorwarfen, beklagte Bau- und Verkehrsdirektor Hans-Peter Wessels zwar die „Unzeit“ des Vorstosses, da zuvor keine einzige Einsprache gegen die entsprechende Verordnung eingegangen sei. Inhaltlich aber sei deren Umsetzung wohl „unproblematisch“ im Alltag.
Parlaments-Beschluss von 2011 im Visier
Die SP-Mehrheit beklagte den CVP-Vorstoss als „Zwängerei“: Das Parlament habe der Regierung vor fünf Jahren klare Leitplanken gegeben, innerhalb derer diese nun eine Verordnung geliefert habe. Das Bündnis mahnte, diese langersehnte Verordnung gelte formell seit Jahresbeginn; weitere Verzögerungen seien nun inakzeptabel.
Der Grosse Rat überwies die Motion am Ende mit 49 gegen 28 Stimmen klar. Sie war ursprünglich Teil eines Paketes von Vorstössen aus Gewerbekreisen für Aufweichungen, von dem der Rat am Morgen aber nur diesen einen kurzfristig auf die März-Traktandenliste aufnahm. Die anderen Vorstösse sollen im April behandelt werden.
Der Grosse Rat hatte das neue Innerstadt-Verkehrskonzept, das Fussgängerzonen ausweitet, den Schilderwald lichtet und die Mittlere Brücke vom motorisierten Individualverkehr befreit, im Januar 2011 mit grossem Mehr bewilligt. Als Konsequenz eines grossen Verkehrs-Kompromisses von 2008 sollte das Konzept samt Lieferzeit-Leitplanken innert drei Jahren schrittweise umgesetzt werden.
Wessels kündigte nun an, die unbestrittenen Teile des Konzeptes wie etwa die Tempo-30-Zonen ab Mai umzusetzen. Die Zufahrtsregelungen würden danach so früh wie möglich umgesetzt, wobei neue Fristen zu beachten seien. Bei Einsprachen könne es 2015 werden, denn während der Vorweihnachtszeit wolle er dem Gewerbe keine Umstellung zumuten.