Das Sportschiedsgericht (CAS) spricht Jan Ullrich schuldig, gegen die Anti-Doping-Regeln verstossen zu haben. Nachträglich verliert der heute 38-jährige Detusche einen dritten Rang an der Tour de France und den Tour-de-Suisse-Sieg 2006.
Der einzige deutsche Tour-de-France-Gewinner wurde wegen der Verwicklung in die Affäre um den mutmasslichen Dopingarzt Eufemiano Fuentes zu einer zweijährigen Sperre rückwirkend vom 22. August 2011 verurteilt. Das höchste Sportgericht in Lausanne annullierte zudem sämtliche Ergebnisse Ullrichs seit dem 1. Mai 2005 bis zu seinem Karriereende.
Abgelehnt hat das CAS indes den Antrag des Radsportweltverbandes UCI, Ullrich als Wiederholungstäter mit einer lebenslangen Sperre für alle Tätigkeiten im Radsport zu belegen. Der erste Dopingvergehen des Deutschen mit Schweizer Wohnsitz im Jahr 2002 sei durch eine Einnahme von Amphetaminen ausserhalb der Wettkampfzeit zu erklären. Eine Verstoss sei hier aber nur gegeben, wenn dies während der Wettkampfzeit geschehe, schrieb das CAS in der Urteilsbegründung.
Akte nach fünf Jahren geschlossen
Ullrich verliert durch den Schiedsspruch seinen dritten Platz bei der Tour de France 2005, dazu den Gesamtsieg bei der Tour de Suisse 2006 und Etappensiege bei Tour de Suisse 2005 und der Deutschland-Tour im selben Jahr. Die Frankreich-Rundfahrt hatte Ullrich 1997 gewonnen. Für die Zukunftspläne des 38-Jährigen, der seine Laufbahn im Februar 2007 beendet hatte, ist das Urteil nicht von Bedeutung.
Mit dem Urteil ist nach mehr als fünf Jahren der Fall des einstigen deutschen Radstars beendet. Seine Verwicklung in die als Operacion Puerto bekannt gewordene Affäre war einen Tag vor dem Start der Tour de France 2006 aufgedeckt worden. Das CAS hatte den Schiedsspruch in den letzten Monaten dreimal hinausgeschoben.
Zuvor hatte das CAS einem Rekurs des Radsportweltverbandes UCI gegen den Schweizer Radverband und das Schweizer Olympische Komitee Swiss Olympic Ende November 2011 stattgegeben. Swiss Olympic hatte die Ermittlungen gegen Ullrich 2009 mit der Begründung eingestellt, keine «Disziplinargewalt» zu haben. Das CAS hatte allerdings befunden, dass Swiss Olympic auch nach dem Karriereende für Ullrich, der zuletzt eine Schweizer Rennlizenz besass, zuständig sei.