Rund 51 Prozent der Tessiner Journalisten von Printmedien verdienen weniger als im zuletzt geltenden Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen. In 19 Prozent der Fälle liegt der Lohn gar unterhalb der tiefsten Lohnstufe.
Dieses Ergebnis geht aus einer aktuellen Umfrage der Mediengewerkschaften «Associazione Ticinese dei Giornalisti», Schweizer Syndicat Medienschaffender und Syndicom hervor. Die Studie, die auf den Antworten von 192 Gewerkschaftsmitgliedern (von total 780) basiert, wurde veröffentlicht.
Insgesamt liege der Lohn von Journalisten im Tessin (alle Kategorien, von Print bis Fernsehen) 17 Prozent unter dem Schweizer Mittel. Verdient ein Medienschaffender 2014 im Tessin durchschnittlich 6153 Franken, sind es (gemäss einer Studie von 2007) schweizweit 7200 Franken.
Die durchschnittlich höchsten Löhne im Tessin gebe es beim Radio und Fernsehen RSI. Dort existiere aktuell noch ein Gesamtarbeitsvertrag. Allerdings gebe es bei der RSI, wie auch im Printbereich, ein deutliches Gefälle zwischen den Löhnen von Frauen und Männern.
Frauen verdienen weniger
Gemäss den Mediengewerkschaften machte der Unterschied bei den Zeitungen rund 17 Prozent aus (Frauen 5250 Franken, Männer 6153). Bei der RSI würden Frauen durchschnittlich 7769 Franken und Männer 8423 Franken verdienen. Ursache sei die häufigere Besetzung von Führungspositionen durch Männer.
Die Mediengewerkschaften kritisieren die Verlagshäuser im Tessin. Seit im Jahr 2004 der Gesamtarbeitsvertrag auslief, hätten sich die Konditionen – trotz anderslautender Versprechungen – verschlechtert. Rund 51 Prozent der Journalisten von Printmedien erhalten gemäss Studie einen Lohn unterhalb der früheren GAV-Konditionen.
In 19 Prozent der Fälle liege der Lohn sogar unterhalb der niedrigsten Lohnstufe. Gespart hätten die Verlage, indem sie im Verlauf der Arbeitsjahre die Löhne von Mitarbeitern nicht erhöhten. Eine zweite Methode sei die prozentuale Herabsetzung der Arbeitsverhältnisse gewesen.
Auf Abruf keine Garantien
Als besonders prekär werteten die Gewerkschaften die Situation von externen Mitarbeitern der RSI. Dabei handle es sich um rund hundert Personen. Sie seien durch Verträge gebunden, die das reale Arbeitspensum nur annähernd definieren. Wer «auf Abruf» arbeite, habe keine Garantien hinsichtlich eines Gesamtlohns.