Jolanda Spiess-Hegglin verzichtet auf Weiterzug ans Obergericht

Kein juristisches Nachspiel in der Zuger Sex-Affäre: Nachdem das Strafverfahren gegen den SVP-Politiker Markus Hürlimann letzte Woche eingestellt wurde, verzichtet Jolanda Spiess-Hegglin (AL/Grüne) auf einen Weiterzug ans Obergericht, wie sie am Montag bekanntgab.

Die Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verzichtet auf einen Weiterzug der Sex-Affäre ans Obergericht (Archiv) (Bild: sda)

Kein juristisches Nachspiel in der Zuger Sex-Affäre: Nachdem das Strafverfahren gegen den SVP-Politiker Markus Hürlimann letzte Woche eingestellt wurde, verzichtet Jolanda Spiess-Hegglin (AL/Grüne) auf einen Weiterzug ans Obergericht, wie sie am Montag bekanntgab.

«Weil wir juristisch nicht weiterkommen, ziehe ich das Urteil nicht weiter», bestätigte Spiess-Hegglin am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur sda eine Meldung von «20 Minuten Online». Recht und Gerechtigkeit seien zwei Paar Schuhe. «Bei einer Vergewaltigung steht immer Aussage gegen Aussage und die Frau zieht meistens den Kürzeren.»

Mit Spiess-Hegglins Entscheid wird die Einstellung des Verfahrens gegen Hürlimann rechtskräftig. Die AL/Grüne-Politikerin hatte noch vor Abschluss der Untersuchung neue Beweisanträge eingereicht. Diese wurden letzte Woche jedoch abgelehnt. Die Parteien erhielten die Möglichkeit, diesen Entscheid innert zehn Tagen anzufechten.

Schuld nicht bewiesen

Nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hatte, beteuerte Hürlimann vor den Medien seine Unschuld. Er deute die Einstellung so, dass seine Unschuld bewiesen sei, sagte Spiess-Hegglin am Montag. Sie sehe es hingegen so, dass seine Schuld nicht bewiesen werden konnte. «Das ist ein grosser Unterschied.»

Der SVP-Politiker war in der Voruntersuchung vom Verdacht auf Schändung seiner Kantonsratskollegin während der Landammannfeier vom vergangenen Dezember entlastet worden. Mit der Einstellung des Verfahrens wurden ihm Genugtuung und Entschädigung zugesprochen.

Juristisch ist der Konflikt aber noch nicht ganz vom Tisch. Offen ist eine Klage von Hürlimann gegen Spiess-Hegglin wegen übler Nachrede und Verleumdung. Dieses Verfahren läuft noch.

Keine Hinweise auf K.-O.-Tropfen

Ins Rollen gekommen war die Sache, nachdem Spiess-Hegglin am Morgen nach der Feier mit Unterleibsschmerzen und ohne Erinnerung an den vorangehenden Abend ins Spital gegangen war. Hürlimann geriet darauf in Verdacht, seine Kantonsratskollegin mit K.-O.-Tropfen gefügig gemacht und gegen ihren Willen Sex mit ihr gehabt zu haben.

Der SVP-Politiker hatte dies stets in Abrede gestellt. Es sei zwar zu einer Annäherung gekommen. Diese sei aber einvernehmlich gewesen, beteuerte er zunächst. Er könne sich wegen des Alkoholkonsums aber nur noch bruchstückhaft daran erinnern.

Später sprach er von «fremdküssen». Eine rechtsmedizinische Untersuchung hatte bei Spiess-Hegglin DNA-Spuren des SVP-Politikers nachgewiesen. Weitere Untersuchungen brachten aber keine Hinweise auf eine Widerstandsunfähigkeit der Frau durch K.-O.-Tropfen zutage.

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