Eine Mehrheit der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Basler Grossen Rates will das gesetzliche Quorum bei den Wahlen ins Parlament abschaffen. Dazu müsste die Verfassung geändert werden. Die Kommissionsminderheit will am bestehenden Gesetz festhalten.
Die Kommissionsmehrheit bestehend aus Linken und der glp vertritt die Meinung, dass das geltende Gesetz den Wählerwillen verfälsche, wie dem am Freitag publizierten Bericht zu entnehmen ist. Die Ergebnisse der Wahlen im Jahre 2012 hätten gezeigt, dass Stimmen aufgrund des Quorums verloren gegangen seien.
Ein Quorum für jeden Wahlkreis von vier Prozent wurde mit der Gesetzesrevision 2011 eingeführt. Die Kommissionsmehrheit hält fest, dass ohne Quoren mehr Parteien zur Sitzverteilung zugelassen würden. Theoretisch sei die Chance auf einen Sitz höher. Trotzdem müssten genügend Stimmen erreicht werden, um tatsächlich einen Sitz zu erlangen.
Nicht schon wieder eine Gesetzesänderung
Die Kommissionsminderheit hält fest, dass die im Jahre 2012 erstmals wirksame Neuregelung des Quorums zu den Resultaten geführt habe, mit denen gerechnet werden musste. Ein überstürzter Systemwechsel sei zudem fragwürdig. Die bürgerliche Kommissionsminderheit befürchtet zudem eine Parteienzersplitterung. Sie will am bestehenden Gesetz festhalten.
Einig war sich die Kommission darin, dass eine mögliche Gesetzesänderung erst für die Wahlen 2020 wirksam sein soll. Damit erhielten die Parteien genügend Zeit für die Vorbereitung der Wahlen. Einstimmig beschloss die Kommission zudem, dass bei einer Abschaffung des direkten Quorums die Verfassung geändert werden müsse.
Die Regierung hatte sich in einer Stellungnahme aus Gründen der Rechtssicherheit gegen eine erneute Anpassung des erst im Jahre 2011 revidierten Wahlgesetzes ausgesprochen.