Jugendliche können im Internet Alkohol bestellen

In der Schweiz nehmen Alkoholverkäufe via Online-Bestellung und Versand zu. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) hat im Frühjahr 2011 Online-Testkäufe durchführen lassen. Nach 82 Bestellungen erhielten Minderjährige 34 Mal alkoholhaltige Getränke geliefert.

Alkoholverkäufe via Online-Bestellung nehmen in der Schweiz zu (Symbolbild) (Bild: Hans-Jörg Walter)

In der Schweiz nehmen Alkoholverkäufe via Online-Bestellung und Versand zu. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) hat im Frühjahr 2011 Online-Testkäufe durchführen lassen. Nach 82 Bestellungen erhielten Minderjährige 34 Mal alkoholhaltige Getränke geliefert.

Das entspricht einem Anteil von 41,5 Prozent «erfolgreicher» Bestellungen, wie die Alkoholverwaltung in der jüngsten Ausgabe ihres Magazins «Alkohol und Politik» schreibt. Die übrigen 48 Versuche (58,5 Prozent) blieben erfolglos. Die Testkäufe im Internet seien ein Pilotprojekt, hält die EAV dazu fest.

82 Online-Bestellungen im Test

Untersucht wurden 41 direkte Lieferungen von Händlern und 41 Zustellungen durch die Post. Gaben die Händler die Ware direkt bei den Kunden ab, kamen die minderjährigen Testkäufer in 25 Fällen (rund 61 Prozent) zu der Ware. Bei Lieferungen durch die Post war das nur bei 9 Bestellungen (rund 22 Prozent) der Fall.

Die EAV vergleicht die Testresultate mit denjenigen von Verkaufsstellen, die schon seit längerem durchgeführt werden: Landesweit lag die Rate 2010 bei Alkoholverkäufen an Minderjährige bei durchschnittlich 26,8 Prozent. Zu Beginn der Alkohol-Testkäufe vor elf Jahren hatte die Rate noch mehr als 80 Prozent betragen.

Fragen Verkäufer jugendliche Testkäufer nach ihrem Alter, müssen diese wahrheitsgemäss Auskunft geben. Bei 39 der 48 „erfolglosen“ Online-Bestellungen konnten sich Tester wegen des erforderlichen Mindestalters nicht mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklären. Dies wäre jedoch Voraussetzung für eine Lieferung gewesen.

Online-Verkaufsstellen sensibilisieren

Laut EAV stellt sich aber die Frage, ob minderjährige Jugendliche in der Realität durch allgemeine Geschäftsbedingungen von einem Kauf abhalten lassen. Sie plant deshalb, die Online-Verkaufsstellen und Lieferanten für die Einhaltung der Jugendschutz-Bestimmungen zu sensibilisieren.

Alkohol-Testkäufe in Geschäften haben laut EAV dazu geführt, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken besser eingehalten werden. In der Schweiz dürfen Spirituosen und Alcopops nicht an unter 18-Jährige verkauft werden; Wein und Bier nicht an unter 16-Jährige.

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