Zwei Jugendliche haben 2013 den Brand in einer Grossgärtnerei im Kanton St. Gallen verursacht. Das Kreisgericht Wil hat beide schuldig gesprochen. Ob die heute 15- und 16-Jährigen für den Schaden von über 30 Mio. Franken haften, muss ein ziviles Gericht entscheiden.
Wie das Kreisgericht Wil in seinem am Montag veröffentlichten Urteil schreibt, ist klar, dass die beiden damals 14- und 15-jährigen Jugendlichen den Grossbrand verursacht haben. Sie hatten auf dem Gelände der Topfpflanzen-Gärtnerei Rutishauser in Züberwangen in einer selbstgebauten Hütte aus Kunststoff-Kisten mit Feuer gespielt.
Das Feuer frass sich in Windeseile durch die Treibhausreihen auf einer Fläche von rund 20 Fussballfeldern und zerstörte eine Million Topfpflanzen. Menschen kamen nicht zu Schaden.
Die Jugendlichen wurden wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst schuldig gesprochen. Sie hätten den Brand nicht absichtlich gelegt, sich jedoch pflichtwidrig und unvorsichtig verhalten.
Den beiden Jugendlichen sei aufgrund ihres Alters bekannt und bewusst gewesen, dass das Entzünden von Streichhölzern und Plastikverpackungen an einer solchen Stelle Gefahren berge, schreibt das Gericht.
Die Strafe beträgt acht Tage persönliche Leistung. Die Verteidiger hatten einen Freispruch verlangt. Es sei nicht erwiesen, dass die Jugendlichen den Brand verursacht hätten, begründeten die Verteidiger. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
GVA reicht Zivilklage ein
Akzeptieren die Jugendlichen den Schuldspruch hat dies für sie und ihre Familien einschneidende finanzielle Konsequenzen. Laut dem Gerichtspräsidenten macht allein die Grossgärtnerei einen Schaden von rund 30 Mio. Franken geltend. Dazu kommen weitere Forderungen in der Höhe von mindestens 100’000 Franken. Wie hoch der gesamte Schaden ist, ist noch offen.
Das Gericht hat die finanziellen Forderungen auf den Zivilweg verwiesen. Wie Renato Resegatti, Direktor der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (GVA), auf Anfrage sagte, wird die GVA eine Zivilklage machen und bei den Verursachern des Brandes einen Schaden von rund 10 Mio. Franken geltend machen.
Haftpflichtversicherung der Eltern
Laut den Verteidigern haben die Eltern der beiden Jugendlichen eine Haftpflichtversicherung mit einer Schadensdeckung von je fünf Mio. Franken. Klar sei, dass die 10 Mio. Franken bei weitem nicht für die Deckung des ganzen Schadens ausreichen werden, sagte Resegatti.
Die Eltern könnten für die restliche Forderung nicht belangt werden, also müssten die Versicherungen das Geld bei den Jugendlichen holen. «Die GVA wird sich diesen Schritt aber gut überlegen müssen», sagte Resegatti. Es dürfe nicht sein, dass sich die Gebäudeversicherung zu Lasten zweier junger Menschen schadlos halte.