Julius Bär muss Kundendaten offenlegen

Der Fall Rudolf Elmer wird die Justiz noch längere Zeit beschäftigen. Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag die gesamte Anklage zurück an den Staatsanwalt geschickt. Das Gericht will wissen, was sich auf den CDs befand. Damit gerät die Bank Julius Bär in eine Zwickmühle.

Ex-Banker Rudolf Elmer betritt das Obergericht in Zürich (Bild: sda)

Der Fall Rudolf Elmer wird die Justiz noch längere Zeit beschäftigen. Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag die gesamte Anklage zurück an den Staatsanwalt geschickt. Das Gericht will wissen, was sich auf den CDs befand. Damit gerät die Bank Julius Bär in eine Zwickmühle.

Ob Rudolf Elmer ein mutiger Whistleblower ist oder doch nur ein frustrierter Ex-Mitarbeiter, wird noch einige Monate unbeantwortet bleiben. Zuerst will das Zürcher Obergericht geklärt haben, um was für Daten eigentlich gestritten wird, denn offenbar weiss das ausser Elmer und der Bank Julius Bär niemand.

Bevor man nicht wisse, was auf den CDs gespeichert sei, könne man nicht beurteilen, ob Elmer das Bankgeheimnis wirklich verletzt habe, sagte der Gerichtspräsident. Für das Urteil werde es ausschlaggebend sein, ob es sich bei den Daten um „reine“ Cayman-Daten handle oder um solche aus der Schweiz, bei denen das Bankgeheimnis zur Anwendung komme.

Privatbank verweigerte Offenlegung

Bisher hatte sich die Bank Julius Bär immer geweigert, die Bedeutung der Daten offenzulegen. „Nun ist auch diese gefordert, am Verfahren mitzuwirken“, sagte der Richter an deren Anwalt gerichtet – und bringt die Bank so in eine Zwickmühle.

Weigert sich Julius Bär weiter, die Daten zu erläutern, wird das Gericht nämlich zugunsten des Angeklagten entscheiden und annehmen, dass es sich lediglich um „Cayman-Daten“ handelt, also beispielsweise um Daten amerikanischer Kunden, die ihr Geld steuergünstig am Offshore-Standort Cayman Islands parkieren.

Elmer, der beim Julius-Bär-Ableger auf den Cayman Islands arbeitete, hätte sich dann der Verletzung des dortigen Recht schuldig gemacht, doch dafür ist Zürich nicht zuständig. Elmer könnte nicht verurteilt werden. Wenn die Bank ihren imageschädigenden Ex-Kadermann also verurteilt sehen will, muss sie die Daten publik machen.

Wie lange die Staatsanwaltschaft für die weiteren Abklärungen benötigt, ist unklar. Elmer wünschte am Donnerstag, dass der Prozess auch in der nächsten Phase öffentlich geführt wird, ganz im Gegensatz zur Bank Julius Bär und der Staatsanwaltschaft, die das Ganze am liebsten nur noch schriftlich abgewickelt hätten.

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