Höchststrafe für einen jungen Aargauer: 2009 erschlug er in Sessa TI eine damals 17-Jährige mit einem Holzscheit. Das Jugendgericht Baden AG befand ihn am Mittwoch des Mordes für schuldig. Der zweitägige Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der heute knapp 20-Jährige wurde zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren und zu einer geschlossenen Unterbringung verurteilt, wie das Jugendgericht Baden mitteilte. Gemäss dem Jugendstrafgesetz dauert die geschlossene Unterbringung maximal bis zum vollendeten 22. Lebensjahr des Verurteilten.
Sofern er danach immer noch gefährlich für Dritte sein sollte, wird das zuständige Familiengericht darüber urteilen müssen, ob er gestützt auf das Zivilrecht fürsorgerisch weiterhin untergebracht werden muss.
Das Jugendgericht ordnete weiter an, dass der Verurteilte den Angehörigen des Opfers Schadenersatz für die Bestattungskosten und Genugtuungen in Höhe von je 50’000 Franken für die beiden Eltern und von je 20’000 Franken für die drei Geschwister zahlen muss.
Geständnis widerrufen
Weil der junge Aargauer sein früheres Geständnis widerrufen hatte, fällte das Jugendgericht sein Urteil aufgrund der vorhandenen Indizien. Das Gericht fällte seinen Schuldspruch einstimmig.
Der Prozess fand vor Jugendgericht statt, weil der Mann zur Tatzeit erst 16 Jahre gewesen war. Der Aargauer hatte das Mädchen mit einem Holzscheit erschlagen. Die Überreste des Opfers waren im Juni 2010, erst zehn Monate nach dem Verschwinden, in Sessa TI aufgefunden worden.
Die Vietnamesin aus dem Kanton Schwyz war seit August 2009 als vermisst gemeldet. Sie war damals mit dem Zug ins Tessin gefahren anstatt nach Zürich, wie sie ihren Eltern angekündigt hatte.
Dort trafen sich das Mädchen und der Jugendliche erstmals. Sie kannten sich bereits seit etwa zwei Jahren aus dem Internet aus Chats und Online-Spielen sowie von Telefongesprächen.
Nach der Tat in die Ferienwohnung
Nach der Tat hatte der Jugendliche die Leiche einige Meter über den Waldboden geschleift und hinter Sträuchern versteckt. Er nahm einige Gegenstände des Opfers an sich, darunter das Handy. Darauf ging er in die Ferienwohnung seiner Eltern zurück, wo er sich nichts anmerken liess.
Der Jugendliche wurde am 23. Juni 2010 an seinem Wohnort im Aargau verhaftet. Aufgrund ausgewerteter Handy-Daten hatte die Polizei den Schweizer bereits im August 2009 befragt.