Ein 17-jähriger Motorradfahrer, der nur über einen Schweizer Lernfahrausweis verfügt, hat nach seinem Ausflug nach Deutschland ein Strafverfahren am Hals. Der Junglenker geriet am Donnerstag im deutschen Laufenburg an der Rheingrenze in eine Polizeikontrolle.
Er musste sein Motorrad stehen lassen und zur Sicherstellung des Strafverfahrens wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Kaution von 300 Euro hinterlegen, wie die Polizeidirektion Waldshut-Tiengen am Freitag mitteilte. Der Schweizer Lernfahrausweis ist in Deutschland ungültig.