Ein Autofahrer, der 2014 im Jura einen Selbstunfall mit zwei Toten verursacht hat, ist der fahrlässigen Tötung schuldig. Der 21-Jährige wurde in Pruntrut zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Neun Monate davon muss er absitzen.
Am 25. April 2014 war der Mann mit einem Auto, in dem er mit fünf Kollegen unterwegs war, schneller gefahren als es die Verhältnisse zuliessen, und er hatte sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer gesetzt. Bei Montvoie verlor er die Herrschaft über das Auto, und das Fahrzeug kam von der Strasse ab.
Zwei Passagiere kamen ums Leben. Der Fahrer und die drei übrigen Mitfahrer wurden verletzt. Alle sechs waren zwischen 19 und 21 Jahre alt. Dringende Bitten seiner Kollegen, doch langsamer zu fahren, soll der Beschuldigte nicht erhört haben.
Das erstinstanzliche Gericht in Pruntrut sprach den Autofahrer am Donnerstag der fahrlässigen Tötung und der Gefährdung des Lebens schuldig. Die Staatsanwaltschaft und Zivilparteien hatten für eventualvorsätzliche Tötung plädiert. Das hätte bedeutet, dass er mit seinem Verhalten den Tod der Mitfahrer in Kauf genommen hatte.
«Er wird das Gewicht der Schuld für den Rest seines Lebens tragen müssen», sagte der Gerichtspräsident am Donnerstag im überfüllten Gerichtssaal. Die Freude am Risiko habe den Beschuldigten blind gemacht und ihn dazu gebracht, das Unwiederbringliche zu begehen.
Für das Gericht wogen die Verfehlungen des Autofahrers sehr schwer. «Er hätte jederzeit den Fuss heben können», sagte der Richter. In den Augen des Gerichts hatte der junge Autofahrer mit seinem Verhalten aber weder den Tod der Mitfahrer noch seinen eigenen Tod in Kauf genommen.