Juristisches Nachspiel zur Abwahl eines Aargauer Oberrichters

Die Abwahl von Oberrichter Urs Schuppisser durch den Aargauer Grossen Rat hat ein juristisches Nachspiel. Der Präsident der grossrätlichen Justizkommission, Franz Hollinger (CVP), hat zwei Strafanzeigen gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung eingereicht.

Die Abwahl von Oberrichter Urs Schuppisser durch den Aargauer Grossen Rat hat ein juristisches Nachspiel. Der Präsident der grossrätlichen Justizkommission, Franz Hollinger (CVP), hat zwei Strafanzeigen gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung eingereicht.

Es geht um die Weitergabe vertraulicher Informationen. Elisabeth Strebel, Mediensprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft, bestätigte am Montag auf Anfrage einen entsprechenden Bericht des «Regionaljournals Aargau/Solothurn» von Radio SRF.

Die Strafanzeigen richten sich letztlich gegen Mitglieder der grossrätlichen Justizkommission und des Büros des Grossen Rates.

Im August hatte der Grosse Rat den umstrittenen Oberrichter Urs Schuppisser nach heftiger und kontroverser Diskussion nicht wiedergewählt. Schuppisser, Mitglied der Grünliberalen, war seit Anfang 2011 Oberrichter.

Aus vertraulichem Bericht zitiert

Eine Mehrheit des Grossen Rates war mit der Arbeitsleistung von Schuppisser nicht zufrieden. Bei der Diskussion im Parlament war auch bekannt geworden, dass der Oberrichter mehrere Betreibungen am Hals hatte.

Zuvor hatte die Justizkommission in einem Bericht verschiedene Mängel in der Arbeitsweise und Arbeitsorganisation von Schuppisser ausgemacht. Seine juristische Fachkompetenz wurde nicht angezweifelt. Das Büro des Grossen Rates verzichtete auf eine Wahlempfehlung.

Die «Aargauer Zeitung» hatte aus dem vertraulichen Bericht der Justizkommission vor dem Wahlentscheid des Grossen Rates zitiert. Einzelheiten aus dem Bericht kursierten in der Öffentlichkeit.

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