Die französische Justiz hat eine Klage der Menschenrechtsliga gegen den in Frankreich geltenden Ausnahmezustand abgewiesen. Das oberste Verwaltungsgericht des Landes begründete, die «unmittelbare Gefahr», die diese Massnahme rechtfertige, sei noch nicht gebannt.
Die terroristische Bedrohung Frankreichs und das Risiko von Attentaten bestünden weiterhin. Der Ausnahmezustand sei gesetzeskonform verlängert worden, hiess es in der Urteilsbegründung vom Mittwoch weiter.
Die französische Menschenrechtsliga hatte bei einer Anhörung am Dienstag gefordert, den Ausnahmezustand komplett oder teilweise auszusetzen. Die französische Regierung müsse zudem die Umstände prüfen, die zur Verhängung der Massnahme geführt hätten, trug die Organisation vor.
Der Ausnahmezustand war nach den Anschlägen vom November in Paris mit 130 Toten verhängt worden. Er gibt den Behörden weitreichende Befugnisse bei ihren Terrorermittlungen und gilt noch bis Ende Februar. Präsident François Hollande will ihn nicht nur erneut verlängern, sondern auch in der Verfassung festschreiben.