Die Justizstrafvollzugsanstalt Lenzburg (JVA) im Kanton Aargau prüft die Installation eines Drohnen-Alarmsystems. Die Anlage soll erkennen, wenn eine Drohne im Anflug ist. Mit den Mini-Helikoptern könnte versucht werden, verbotene Gegenstände ins Gefängnis zu fliegen.
Man sei in Kontakt mit einem Zulieferer aus dem Bereich von Militär und Geheimdienst, sagte JVA-Direktor Marcel Ruf im Regionaljournal Aargau/Solothurn von Radio SRF. «Es geht um ein System, das unerlaubte Flugobjekte schon frühzeitig erkennt.»
Ruf möchte die JVA mit dem System aufrüsten, um gegen automatisch und GPS-gesteuerte Drohnen gewappnet zu sein. Bislang kam es jedoch noch zu keinem Versuch, das Gefängnis mit einer Drohne anzufliegen.
Seit Jahren funkt Handy-Störanlage
Die JVA setzte bereits vor Jahren auf eine technische Innovation. Seit 2007 ist eine flächendeckende Handy-Störanlage in Betrieb. Die Anlage misst, ob innerhalb der JVA eine Verbindung aufgebaut werden soll – und sendet dann Impulse, um den Kontakt zu unterbinden.
Die JVA Lenzburg zählt 300 Vollzugsplätze. Davon sind 216 Plätze im geschlossenen Vollzug für Männer. Weitere 84 Plätze stehen zur Verfügung für Untersuchungshaft, Halbgefangenschaft sowie Kurzstrafen für Jugendliche, Frauen und Männer.
Drohnen-Versuch bei der Strafanstalt Bostadel
Vor einem Jahr hatten Unbekannte versucht, mit einer Drohne ein Natel in die Interkantonale Strafanstalt Bostadel in Menzingen ZG zu transportieren. Für Schlagzeilen sorgte Anfang Dezember ein Fall bei der Justizvollzugsanstalt Oslebshausen im deutschen Bremen.
Unbekannte steuerten ohne Erfolg eine Drohne auf das Gelände der Anstalt zu. Die kleine Maschine stürzte hinter der Aussenmauer des Gefängnisses ab und wurde von Beamten entdeckt. An der Drohne war ein Plastikzylinder mit zehn Gramm Marihuana angehängt.