Der Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann darf seine ehemalige Geliebte Claudia D. nicht als «Kriminelle» bezeichnen. Eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Mannheim bestätigte am Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe.
Laut OLG darf Kachelmann zwar den Vergewaltigungsvorwurf als unzutreffend bezeichnen, was notwendigerweise mit dem Vorwurf der falschen Beschuldigung durch die Klägerin verbunden sei. Die Ex-Freundin dürfe aber nicht als «Kriminelle» persönlich herabgewürdigt werden.
Claudia D. hatte den Moderator der Vergewaltigung bezichtigt. Am Ende eines spektakulären Prozesses war der Wetterexperte im Mai 2011 aber freigesprochen worden.