Das Bistum Chur hat im langen Kampf mit der katholischen Landeskirche Graubünden um die finanzielle Unterstützung der Beratungsstelle «adebar» einen Teilerfolg erzielt. Das Bündner Verwaltungsgericht hat einen Entscheid der Rekurskommission der Landeskirche aufgehoben. Es geht um Abtreibungsberatung.
«adebar» ist eine gemeinnützige «Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität, Schwangerschaft und Partnerschaft» in Chur. Sie wird von der katholischen Landeskirche Graubünden jedes Jahr mit 15’000 Franken unterstützt. Dagegen läuft das Bistum Chur seit 2012 Sturm. Der Grund: «adebar» schliesst Abtreibungen als letzten Ausweg nicht aus und berät diesbezüglich.
Für Bischof Vitus Huonder und Generalvikar Martin Grichting ist klar: Durch die finanzielle Unterstützung von «adebar» wird die Kirche gegen ihren gegen ihren Willen mit einer Organisation in Verbindung gebracht, die der katholischen Lehre zuwiderhandelt.
Rechtliches Gehör nicht gewährt
Grichting war 2012 im Kirchenparlament, dem Corpus Catholicum, mit seinem Antrag unterlegen, «adebar» nicht länger finanziell zu unterstützen. Gegen den Parlamentsbeschluss reichte Grichting im Namen des Bistums Beschwerde bei der Rekurskommission der Landeskirche ein – und blitzte ab.
Der Generalvikar liess nicht locker und rekurrierte gegen diesen Entscheid beim Bündner Verwaltungsgericht. Dieses gab ihm nun Recht, wie das Bistum am Mittwoch mitteilte.
Wie dem Urteil zu entnehmen ist, hob das Gericht den Entscheid der Rekurskommission auf und wies diese an, den Rekurs des Bistums erneut zu beurteilen. Die Kommission habe ihren Entscheid nicht genügend begründet und somit dem Bistum und seinem Generalvikar das rechtliche Gehör nicht gewährt.
«Grundsatzfrage» nicht beantwortet
In einem zentralen Punkt gingen die Richter allerdings nicht auf die Klage des Bistums ein. Mit ihrem Gang vor das Gericht wollten Bischof Huonder und Generalvikar Grichting eine «Grundsatzfrage» klären lassen.
Die Kirchenmänner wollten wissen, ob es zulässig sei, dass die Landeskirche «entgegen ihrer eigenen Zwecksetzung eine Organisation wie »adebar« unterstütze, die in mehreren Tätigkeitsfeldern im offenen Widerspruch zur kirchlichen Lehre» handle.
Das Gericht winkte jedoch ab. Die Überprüfung der richtigen Anwendung des landeskirchlichen Rechts oder des kirchlichen Rechts stehe nicht in seiner Kompetenz. Die Frage, ob die Unterstützung von «adebar» gegen die Lehre und Ordnung der römisch-katholischen Kirche verstosse, könne das Gericht nicht beantworten.
Obwohl der Ausgang des Streites also weiterhin offen ist, hat das Gerichtsurteil bereits finanzielle Konsequenzen für die Landeskirche und für «adebar». Beide müssen das Bistum mit je 2500 Franken entschädigen für dessen Anwaltskosten.