Der Kanton Aargau ist von der Vogelgrippe bisher weitgehend verschont geblieben. Bei den kantonalen Stellen gingen bisher nur wenige Meldungen über tote Wildvögel ein.
Auch für eine Ansteckung in Aargauer Geflügelbetrieben gebe es zurzeit keine Anhaltspunkte, teilte der kantonale Veterinärdienst am Mittwoch mit. Es wurden vereinzelt kranke Tiere zur Untersuchung eingeschickt, das Resultat war jedoch bei allen negativ.
Nach heutigen Erkenntnissen sei das Virus nicht auf den Menschen übertragbar. Auch gebe es keine Hinweise, dass Hunde, Katzen oder andere Säugetiere von infizierten Wildvögeln angesteckt werden können, heisst es in der Mitteilung weiter.
Der kantonale Veterinärdienst ruft alle betroffenen Tierhalter und Tierhalterinnen auf, die erlassenen Vorschriften einzuhalten und die Situation weiterhin zu beobachten. Halterinnen und Halter von Hausgeflügel müssen zudem Auffälligkeiten oder Krankheitssymptome bei ihren Tieren melden.
Werden mehrere tote Wildvögel innert kurzer Zeit am selben Ort gefunden, so muss der örtliche Jagdaufseher oder ein Tierarzt benachrichtigt werden. Dieser sorgt für das Einsammeln und Einsenden von verdächtigen Tieren zur Untersuchung.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verlängerte am Mittwoch die Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe bis am 31. März 2017. Die Massnahmen des Bundes für die Geflügelhaltung werden auch im Kanton Aargau flächendeckend übernommen.