Die Schuldienste im Aargau werden nach 30 Jahren neu organisiert. Der traditionelle Schularzt wird gestrichen. Die Eltern sind jedoch verpflichtet, ihren Nachwuchs im Kindergartenalter zu einer ärztlichen Eintrittsuntersuchung zu schicken. Das hat der Grosse Rat am Dienstag beschlossen.
Mit der Neuregelung fallen die aufwendigen Reihenuntersuchungen ganzer Schulklassen weg. Es war immer schwieriger, die so genannten Schulärzte für den Dienst zu finden.
Die von den Eltern selbst ausgewählten Ärzte rechnen die Kosten über die Krankenkassen ab – die Eltern haben den Selbstbehalt zu tragen. Die Austrittsuntersuchung in der Oberstufe findet beim Hausarzt statt. Die Gemeinden müssen diese Kosten bezahlen.
Die Zahnprophylaxe wird im Kindergarten und in der Volksschule künftig höchstens vier Mal pro Jahr durchgeführt. Dazu gehört auch eine unentgeltliche Zahnuntersuchung pro Jahr. In der Oberstufe wird es jedoch keine Zahnprophylaxe mehr geben.
Im revidierten Schulgesetz werden auch die Schulsozialarbeit, der Schulpsychologische Dienst sowie die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung geregelt. Bei diesen Angeboten ändert sich in der Praxis so gut wie nichts.
Mehrkosten für Kanton
Die Reform der insgesamt acht Schuldienste führt beim Kanton zu Mehrkosten von rund 200’000 Franken; die Gemeinden können mit einer Entlastung von 100’000 Franken rechnen.
Die nach 30 Jahren erstmals überarbeiteten Schuldienste stiessen im Grossen Rat auf breite Zustimmung. Das Parlament hiess das revidierte Schulgesetz nach erster Lesung einstimmig gut. Die neuen Regeln sollen ab 2018 gelten.