Kanton Aargau wechselt zum eigenen Institut für Rechtsmedizin

Der Kanton Aargau will seinen Vertrag mit dem Institut für Rechtsmedizin (IRM) in Bern auf Ende 2013 künden. Die rechtsmedizinischen Leistungen im Umfang von 2,5 Millionen Franken jährlich sollen künftig beim neuen IRM des Kantonsspitals Aarau bezogen werden.

Der Kanton Aargau will seinen Vertrag mit dem Institut für Rechtsmedizin (IRM) in Bern auf Ende 2013 künden. Die rechtsmedizinischen Leistungen im Umfang von 2,5 Millionen Franken jährlich sollen künftig beim neuen IRM des Kantonsspitals Aarau bezogen werden.

Einen entsprechenden Beschluss fasste die Kommission für öffentliche Sicherheit des Aargauer Grossen Rates einstimmig, wie die Aargauer Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Die Vorlage wird im Grossen Rat am 25. Juni beraten.

Grund für den Wechsel ist der Neuaufbau eines Institutes für Rechtsmedizin in Aarau. Für das neue Institut hätten namhafte Persönlichkeiten aus dem Bereich der Rechtsmedizin in der Schweiz verpflichtet werden können.

Der Kanton Aargau wird grösster Kunde des neuen IRM Aarau. Er lastet das Institut zu 80 Prozent aus. 20 Prozent können an andere Kunden vergeben werden.

Geld kann mit der Neuvergabe des Auftrages nicht gespart werden. Die jährlichen Kosten seien gebunden und nicht auf den Wechsel, sondern auf tatsächliche oder rechtliche Veränderungen im Bereich der Rechtsmedizin zurückzuführen, heisst es in der Mitteilung.

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