Der Mord an einer Sozialtherapeutin bei einem begleiteten Freigang eines verurteilten Vergewaltigers rückt die Genfer Strafbehörden in ein schlechtes Licht. Verfahrenswege und Gesetze wurden nicht eingehalten, wie eine Administrativuntersuchung zeigt.
«Der Staat hat bei der Aufgabe des Schutzes seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versagt», sagte der Genfer Regierungspräsident Charles Beer (SP) am Mittwoch vor den Medien in Genf.
Zum Schluss der Medienkonferenz entschuldigte er sich im Namen des Kantons bei der Familie der getöteten Sozialtherapeutin. Die 34-Jährige wurde am 13. September in der Nähe einer Reithalle, wo der Häftling eine Reittherapie hätte absolvieren sollen, tot aufgefunden.
Der mutmassliche Mörder – ein französisch-schweizerischer Doppelbürger – wurde am 15. September an der deutsch-polnischen Grenze verhaftet. Er sass wegen zweifacher Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von insgesamt zwanzig Jahren ab.
Gemäss der vom ehemaligen Genfer Staatsrat Bernard Ziegler geführten Administrativuntersuchung hätte der 39-Jährige das Gefängnis nicht verlassen dürfen. Das Amt für Strafvollzug hätte den Freigang aufgrund des Dossiers des Häftlings nicht bewilligen dürfen.
Gutachten zeigten Rückfallrisiko
Ein psychiatrisches Gutachten von 2002 aus Frankreich und eines aus der Schweiz von 2011 zeigten ein Rückfallrisiko auf, wie es im Bericht heisst. Darum hätte das Amt ein externes Gutachten zum Häftling einholen und den Fall der kantonalen Kommission zur Beurteilung der Gefährlichkeit von Straftätern vorlegen müssen.
Erst dann hätte für jeglichen Ausgang aus dem Gefängnis grünes Licht gegeben werden dürfen, wie dies das Gesetz vorsehe, hielt Ziegler in seinem Bericht fest. Weil das Amt für Strafvollzug dies unterliess, habe es das Gesetz nicht eingehalten.
Das Amt habe das Dossier auch nicht dem Departementsvorsteher gezeigt, wie es vorgesehen ist. Auch das auf die Wiedereingliederung von Straftätern spezialisierte Zentrum «La Pâquerette» kommt im Bericht nicht gut weg.
Das Zentrum habe die Gefährlichkeit des Vergewaltigers nicht berücksichtigt. Es habe auch keine Abwägung zwischen der therapeutischen Aufgabe und dem Schutz der Gesellschaft und des Personals der Einrichtung gemacht.
Häftling wurde im Gefängnis aggressiv
So bewilligte es dem 39-Jährigen, ein messerartiges Instrument zu kaufen, um bei der Reittherapie Pferdehufe zu pflegen, ohne beim Amt für Strafvollzug die dafür nötige Bewilligung einzuholen. Das Zentrum sah dieses Instrument als gefährlich an.
So habe es angeordnet, dass der Häftling dieses Instrument nicht in seine Zelle mitnehmen dürfe. Zudem habe es Anzeichen für Gefahr von Seiten des Häftlings nicht dem Amt für Strafvollzug weitergeleitet. So sei der Gefangene Mitte August gegenüber sich und anderen aggressiv geworden.
Schlussendlich hält Ziegler auch zum Zentrum «La Pâquerette» fest, dass es das Gesetz nicht eingehalten habe. Die schwer wiegenden Vorwürfe des Berichts bleiben nicht ohne Folgen.
Verfahren gegen Direktorin von Strafvollzug
Der Genfer Sicherheitsdirektor Pierre Maudet (FDP) ordnete ein Administrativverfahren gegen die Direktorin des Amtes für Strafvollzug ein. Die Kantonsregierung forderte zudem die Genfer Universitätsspitäler (HUG) dazu auf, ein Verfahren gegen die Direktorin von «La Pâquerette» zu prüfen.
Für die Genfer Kantonsregierung ist das tragische Tötungsdelikt nicht auf Gesetzeslücken zurückzuführen. Bevor Gesetze geändert werden, müssen die geltenden eingehalten werden, wie der Genfer Regierungspräsident Charles Beer betonte.
Die Regierung will die Resozialisierung von Straftätern weiterführen. Allerdings kündigte das Sicherheitsdepartement an, die Schrauben anzuziehen. So werden strenge Bedingungen gestellt.
Weiter werden die Fahrzeuge der Begleitpersonen mit GPS-Sendern ausgerüstet, damit sie geortet werden können. Der Einbezug der Kommission zur Evaluation der Gefährlichkeit von Straftätern soll künftig bei derartigen Fällen zur Regel werden.