Kanton hebt Therwiler InterGGA-Austrittsentscheid auf

Die Therwiler Gemeindeversammlung muss nochmals über den Austritt aus der InterGGA entscheiden: Die Baselbieter Regierung hat am Dienstag vier Stimmrechtsbeschwerden gutgeheissen. Die InterGGA-Gemeinden klagen derweil Binningen wegen deren Austritts ein.

Die Therwiler Gemeindeversammlung muss nochmals über den Austritt aus der InterGGA entscheiden: Die Baselbieter Regierung hat am Dienstag vier Stimmrechtsbeschwerden gutgeheissen. Die InterGGA-Gemeinden klagen derweil Binningen wegen deren Austritts ein.

Die Therwiler Gemeindeversammlung (GV) hatte am 29. April einen Antrag zur InterGGA-Beteiligung mit 103 zu 88 Stimmen nicht erheblich erklärt. Der Antrag wollte die GV in die Wahl des Kabelnetzbetreibers einbeziehen und forderte den Verkauf der Beteiligung. Die Regierung kam nun zum Schluss, dass Informationen zum Traktandum unzutreffend gewesen seien.

Aufgrund einer Tonbandaufnahme jener Versammlung kritisiert die Regierung konkret Aussagen des Gemeindepräsidenten als unzutreffend. Jener hatte vor Schadenersatzforderungen und einer Versorgungspause gewarnt. Das komplexe Thema ist laut Regierung schwierig zu erläutern; die Fehler könnten aber die knappe Abstimmung beeinflusst haben.

Sechs InterGGA-Gemeinden ihrerseits sowie die Gemeinschaftsantennengenossenschaft Arlesheim gaben am Dienstagnachmittag bekannt, gegen die Gemeinde Binningen wegen deren ausserordentlicher Kündigung des Aktionärsbindungsvertrags per Ende 2014 beim Baselbieter Zivilgericht Klage eingereicht zu haben.

Der Vertrag laufe bis Ende 2020 und verpflichte auch Binningen zum Signalbezug. Hohe Einnahmenausfälle durch den Austritt belasteten die verbliebenen Gemeinden. Eine ausserordentliche Kündigung sei nicht gerechtfertigt. Das Gericht solle die Kündigung aufheben oder Binningen einen Schadenersatz von 2,4 Millionen Franken auferlegen.

Nächster Artikel