Gemeinden und Schützenverein sollen bei der Vermietung von Räumen besonders auf einen möglichen rechtsextremen Hintergrund der Gesuchsteller achten. Das geht aus einem am Dienstag publizierten Brief des Luzerner Justiz- und Sicherheitsdepartementes hervor.
Mit dem Brief reagiert Luzern auf Medienberichte, wonach deutsche und Schweizer Neonazis im vergangenen August im Raum Luzern gemeinsame Schiessübungen durchgeführt haben. Abklärungen der Polizei hätten aber bisher keine Hinweise ergeben, dass diese Schiessübungen tatsächlich im Kanton Luzern stattgefunden haben, heisst es in der Medienmitteilung.
Bereits 2001, 2003, 2005 und 2007 hatte die Luzerner Regierung die Gemeinden auf das Problem der Vermietung von Räumen an rechtsextreme Gruppen aufmerksam gemacht. Getarnt würden diese Veranstaltungen jeweils als Geburtstagspartys, Liederabende oder als CD-Taufen.
Die Veranstalter nutzen dann diese Anlässe als Plattformen für die Verbreitung ihres extremistischen Gedankengutes, schreibt das Luzerner Justiz- und Sicherheitsdepartement. So sei 2005 ein unbewilligter Anlass im Wallis zu einem europaweit wahrgenommenen Neonazi-Konzert geworden.