Der Kanton Solothurn verzichtet auf ein zentrales Strafgericht. Damit werden die Amtsgerichte auch in Zukunft die grossen Straffälle behandeln. Das hat der Kantonsrat am Mittwoch mit grosser Mehrheit beschlossen.
Eine Arbeitsgruppe hatte geprüft, ob Anklageschriften mit einem beantragten Strafmass von mehr als 18 Monaten Freiheitsstrafe sowie grössere Wirtschaftsdelikte an ein zentrales Strafgericht überstellt werden sollen.
Die Schaffung eines solchen Strafgerichts sei mit erheblichen Nachteilen und mit rechtlichen Schwierigkeiten verbunden, lautete das Fazit der Arbeitsgruppe und des Regierungsrates.
Die Arbeitsbelastung der Richter würde in diesem System zu stark schwanken und die Festlegung des Zuständigkeitsbereiches sei rechtlich auf unsicheren Füssen.
Bei der Kenntnisnahme des Berichts durch den Kantonsrat schloss sich eine Mehrheit der Redner den Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe und der Justizkommission an.