Kanton Solothurn verdoppelt Gebühr für Hundemarke auf 40 Franken

Als Folge des Massnahmenplans zur Sanierung der Kantonsfinanzen hat der Solothurner Kantonsrat am Dienstag weitere Gebührenerhöhungen beschlossen. Es trifft Hundehalter sowie Personen, die das Kantons- und Gemeindebürgerrecht abgeben wollen.

Als Folge des Massnahmenplans zur Sanierung der Kantonsfinanzen hat der Solothurner Kantonsrat am Dienstag weitere Gebührenerhöhungen beschlossen. Es trifft Hundehalter sowie Personen, die das Kantons- und Gemeindebürgerrecht abgeben wollen.

Neu kostet eine Hundekontrollmarke im Kanton Solothurn 40 Franken statt 20 Franken. Der Rat beschloss diese Erhöhung mit 74 gegen 20 Stimmen. Zu erwarten sind dadurch für den Kanton Mehreinnahmen von rund 300‘000 Franken.

Ebenfalls im Rahmen der Sparmassnahmen beschloss der Rat mit 76 gegen 15 Stimmen eine Erhöhung der Gebühr der Haltebewilligung für potenziell gefährliche Hunden. Die Minimalgebühr wurde von 100 auf 200 Franken, die Maximalgebühr von 1500 auf 3000 Franken angehoben.

Mit 72 Ja-Stimmen gegen 19 Nein-Stimmen beschloss das Solothurner Kantonsparlament, künftig für die Entlassung aus dem Solothurner Kantons- und Gemeindebürgerrecht eine Gebühr zu erheben. Diese soll je nach Aufwand beim Kanton zwischen 100 bis 1000 Franken betragen und damit kostendeckend wirken.

Bisher wurde dafür keine Gebühr erhoben. Der Kanton rechnet mit jährlichen Einnahmen von rund 10‘000 Franken.

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