Der Kanton Solothurn verzichtet auf das Heimfallrecht für das Aarekraftwerk Aarau. Dies beschloss der Solothurner Kantonsrat am Dienstag mit 89 gegen 3 Stimmen. Damit bleibt die IBAarau Kraftwerk AG Konzessionärin des Kraftwerkes.
Die für die Stromgewinnung erforderliche Konzessionsstrecke liegt zu 82 Prozent im Kanton Solothurn. Die restlichen 18 Prozent liegen im Kanton Aargau. Deshalb wäre es für den Kanton Solothurn ein leichtes gewesen, das Heimfallrecht auszuüben, um so Besitzer des Kraftwerkes Aarau zu werden.
Die Forderung zur Übernahme des Kraftwerkes durch den Kanton Solothurn war von vier Kantonsräten gestellt worden. Begründet wurde sie mit der unsicheren Versorgung des Kantons mit Strom nach der Energiewende. Allerdings deckt die Stromgewinnung aus dem Kraftwerk Aarau nur drei Prozent des Bedarfs des Kantons Solothurn ab.
Die Mehrheit des Solothurner Kantonsparlaments war der Meinung, dass eine Übernahme im Verhältnis zum Gewinn ein zu grosses Risiko darstelle. Der Kanton solle zudem nicht als Stromproduzent auftreten, wurde argumentiert.
Kantone waren sich schon 1999 handelseinig
Zudem wurde hervorgehoben, dass der Zeitpunkt für eine Übernahme falsch gewählt sei. Der Kanton Solothurn habe zusammen mit dem Kanton Aargau schon 1999 in einer Absichtserklärung festgehalten, die Konzession weiterhin der IBAarau Kraftwerk AG zu erteilen. Diese hätte im Falle einer Übernahme durch den Kanton Solothurn eine vertraglich zugesicherte Fristerstreckung um 20 Jahre geltend machen können.
Bei einer Übernahme hätte der Kanton Solothurn zudem mit erheblichen Kosten rechnen müssen. Die bisherige Konzessionsinhaberin hat nämlich inzwischen Vorarbeiten für den Ausbau des Werkes getätigt. Ein Modernisierungsprojekt wurde bereits öffentlich aufgelegt. Es sind Investitionen von 115 Millionen Franken geplant.
Mit dem Entscheid des Solothurner Parlamentes erhält der Kanton dagegen jährlich risikolos einen Sockelbeitrag und partizipiert zusätzlich zur Hälfte an einem Ertragsüberschuss des Kraftwerkes.