Vereine und juristische Personen mit ideellen Zwecken sollen im Kanton Solothurn nicht sofort nach den neusten Bestimmungen des Bundes steuerbefreit werden. Der Solothurner Kantonsrat will damit zuwarten, bis die Regierung auf der Basis des Bundesrechts eine kantonale Vorlage ausarbeitet.
Der FDP-Vorstoss, der ein Vorprellen des Kantons Solothurn bei der Steuerbefreiung von Vereinen und juristischen Personen mit ideellen Zwecken forderte, fand nicht einmal bei der eigenen Fraktion Gehör. Es sollten keine Abweichungen zum Bundesrecht geschaffen werden, meinte der Sprecher der FDP-Fraktion.
Mit Ausnahme der SP-Fraktion, die sich gegen jegliche Steuerbefreiung aussprach, folgten alle anderen Fraktionen der Regierung. Diese schlug vor, dass sie dem Kantonsrat fristgerecht eine Vorlage zur Umsetzung des Bundesgesetzes unterbreiten werde.
Dafür hat die Regierung knapp zwei Jahre Zeit, wurde das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden auf Anfang 2016 in Kraft gesetzt. Diesem Vorgehen stimmte der Kantonsrat mit 79 zu 12 Stimmen zu.
Der FDP-Auftrag verlangte, dass für Vereine und juristische Personen mit ideellen Zwecken die Freigrenze für den steuerbaren Gewinn auf 20‘000 Franken und jene für das steuerbare Vermögen auf 300‘000 Franken erhöht werden.
Zudem sollte das Vereinsregisters abgeschafft und die periodische Überprüfung durch die kantonalen Steuerrevisoren auf zehn Körperschaften pro Jahr limitiert werden. Gefordert wurde auch die Einführung einer Selbstdeklarationspflicht bei Überschreiten der genannten Freigrenzen im Rahmen einer Steuererklärung.